Die Verbandsgemeindekasse Westerburg macht darauf aufmerksam, dass bis zum 15.08.2020 folgende Steuern und Abgaben fällig waren:
Sollten Sie die genannten Abgaben bisher noch nicht entrichtet haben, so bitten wir Sie, die Zahlung umgehend vorzunehmen.
Ab dem 03.09.2020 werden die Abgabenpflichtigen, die Ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachgekommen sind, schriftlich gemahnt.
Mit dem Mahnschreiben werden zu der Hauptforderung Mahngebühren und gegebenenfalls Säumniszuschläge festgesetzt.
Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung das entsprechende Kassenkonto mit an, damit die richtige Verbuchung gewährleistet ist.
Folgende Bankkonten der Verbandsgemeindekasse stehen für Ihre Zahlung zur Verfügung: | |
Sparkasse Westerwald-Sieg | |
| IBAN: DE80 5735 1030 0002 0200 22 |
| BIC: MALADE51AKI |
Nassauische SparkasseIBAN: | |
| DE36 5105 0015 0962 0590 07 |
| BIC: NASSDE55XXX |
Westerwald Bank eGIBAN: | |
| DE76 5739 1800 0060 1416 06 |
| BIC: GENODE51WW1 |
Sollten Sie für künftige Fälligkeiten eine Abbuchung der öffentlichen Abgaben wünschen, so können Sie uns hierzu ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.
Ein Formular zur Erteilung einer SEPA Abbuchungsermächtigung können Sie über die Internetseite der Verbandsgemeinde Westerburg [ www.vg-westerburg.de ] abrufen.
Unter der Rubrik: „Unsere Verbandsgemeinde - Allgemeine Informationen - SEPA“ steht ein entsprechendes Formular im pdf-Format zum Download bereit.