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Wäller Wochenspiegel - Anzeiger für die Verbandsgemeinde Westerburg
Ausgabe 35/2022
Hauptthemen - Seite 8
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Zahlungserinnerung

Die Verbandsgemeindekasse Westerburg macht darauf aufmerksam, dass zum

15.08.2022

folgende Steuern und Abgaben fällig waren:

  • Grundsteuer A und B / Landwirtschaftskammerbeitrag / Ortskirchensteuer
  • Hundesteuer
  • Entgelte für Wasser und Abwasser
  • Gewerbesteuer

Sollten Sie die genannten Abgaben bisher noch nicht entrichtet haben, so bitten wir Sie, die Zahlung umgehend vorzunehmen.

Mit ihrer fristgerechten Zahlung vermeiden sie eine Anmahnung der zu zahlenden Beträge, bei der zu der Hauptforderung Mahngebühren und gegebenenfalls Säumniszuschläge festgesetzt werden.

Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung das entsprechende Kassenkonto mit an, damit die richtige Verbuchung gewährleistet ist.

Folgende Bankkonten der Verbandsgemeindekasse stehen für Ihre Zahlung zur Verfügung:

Sparkasse Westerwald-Sieg

IBAN: DE80 5735 1030 0002 0200 22

BIC: MALADE51AKI

Nassauische Sparkasse

IBAN: DE36 5105 0015 0962 0590 07

BIC: NASSDE55XXX

Westerwald Bank eG

IBAN: DE76 5739 1800 0060 1416 06

BIC: GENODE51WW1

Sollten Sie für künftige Fälligkeiten eine Abbuchung der öffentlichen Abgaben wünschen, so können Sie uns hierzu ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.

Ein Formular zur Erteilung einer SEPA Abbuchungsermächtigung können Sie über die Internetseite der Verbandsgemeinde Westerburg [ www.vg-westerburg.de ] abrufen.

Unter der Rubrik: „Unsere Verbandsgemeinde - Allgemeine Informationen - SEPA“ steht ein entsprechendes Formular im pdf-Format zum Download bereit.

Verbandsgemeindekasse Westerburg