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Wäller Wochenspiegel - Anzeiger für die Verbandsgemeinde Westerburg
Ausgabe 38/2022
Hauptthemen - Seite 9
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Anleinpflicht für Hunde

In letzter Zeit mehren sich wieder die Beschwerden über nicht angeleinte Hunde. Aus diesem Anlass weisen wir nochmals auf die einschlägigen Regelungen der Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Westerburg vom 12.04.2006 hin. Nach § 2 dieser Verordnung gilt:

1.

Innerhalb der bebauten Ortslage dürfen Hunde auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen ausschließlich angeleint ausgeführt werden.

2.

Außerhalb der bebauten Ortslage dürfen Hunde unangeleint ausgeführt werden. Sie sind allerdings immer anzuleinen, wenn

a

Hunde nicht zuverlässig auf Ruf- oder sonstige Zeichen hören,

b)

sich Personen in einem Abstand von weniger als 100 m befinden oder

c)

die Auslauffläche nicht weit genug einsehbar ist (unter 100 m).

3.

Auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen (Park, Kinderspielplatz o.ä.) ist es verboten, Hunde ohne geeigneten Führer auszuführen oder die Hunde unbeaufsichtigt frei umherlaufen zu lassen.

Wird die Anlein- bzw. Aufsichtspflicht nicht beachtet, droht ein Bußgeld bis zu 5.000,- EUR. Wir bitten daher dringend um Beachtung.

Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg

- als örtliche Ordnungsbehörde -