TOP 1 - Eröffnung der Sitzung
Herr Bürgermeister Hof begrüßte die Damen und Herren Mitglieder des Werkausschusses sowie Herrn Schmidt von der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Dornbach GmbH aus Koblenz. Herr Hof stellte die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. Änderungsanträge bezüglich der Tagesordnung wurden nicht gestellt. Alsdann wurde die Tagesordnung wie folgt erledigt:
TOP 2 - Beratung und Beschlussfassung über die geprüften Jahresabschlüsse der Abwasserbeseitigungsanlagen und des Wasserwerks zum 31.12.2021
Vorlage: VO/2023/0423
Herr Hof übergab das Wort an Herrn Schmidt von der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Dornbach GmbH aus Koblenz.
Herr Schmidt erläuterte zunächst die wesentlichen Punkte des Jahresabschlusses 2021 der Wasserversorgungsanlage. Er ging dabei neben dem Prüfungsergebnis näher auf das Bilanzergebnis, sowie die aktuelle wirtschaftliche Situation des Betriebszweiges ein. Auch zum Jahresabschluss 2021 der Abwasserbeseitigungsanlage ging Herr Schmidt näher auf die wesentlichen Kriterien ein, wobei er ebenfalls die aktuelle wirtschaftliche Situation erläuterte. Insbesondere verwies Herr Schmidt in diesem Zusammenhang auf das hohe Anlagevermögen.
Alsdann beantwortete Herr Schmidt die Fragen der Ausschussmitglieder.
Beschluss:
Der Werkausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die Jahresabschlüsse zum 31.12.2021 für die Abwasserbeseitigungsanlagen und des Wasserwerks in der jeweils vorgelegten Fassung festzustellen.
Der Jahresgewinn 2021 der Abwasserbeseitigungsanlagen in Höhe von € 696.477,29 wird dem Gewinnvortrag zugeführt. Der Jahresgewinn 2021 des Wasserwerks in Höhe von € 321.542,72 wird dem Gewinnvortrag zugeführt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0
TOP 3 - Beratung und Beschlussfassung über den Beteiligungsbericht der Abwasserbeseitigungsanlagen und des Wasserwerks gemäß § 90 Abs. 2 GemO für das Jahr 2021
Vorlage: VO/2023/0424
Die Beteiligungsberichte der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung wurden in ihren Grundzügen erörtert. Alsdann beantwortete Herr Pfaff die Fragen der Ausschussmitglieder.
Beschluss:
Der Werkausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, dem Beteiligungsbericht Abwasserbeseitigungsanlagen und Wasserwerk 2021 gemäß § 90 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) in der vorgelegten Form zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0
TOP 4 - Beratung und Beschlussfassung über die Erneuerung der Kanal- und Wasserleitungen in der "Ringstraße" in der Ortsgemeinde Höhn-Schönberg
Vorlage: VO/2023/0426
Die Kanal- und Wasserleitungen in der Ringstraße in der Ortsgemeinde Höhn-Schönberg befinden sich in einem schlechten Zustand und müssen ertüchtigt werden. In diesem Zusammenhang werden auch die bestehenden Kanal- und Wasserleitungshausanschlüsse erneuert.
Zugleich beabsichtigt die Ortsgemeinde Höhn den Ausbau der Ringstraße, sodass die Baumaßnahme als Gemeinschaftsmaßnahme zur Ausführung gelangt.
Die Maßnahme soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt gemeinsam mit der Ortsgemeinde Höhn öffentlich ausgeschrieben werden.
Beschluss:
Der Werkausschuss der Verbandsgemeinde Westerburg beschließt die Baumaßnahme zur Erneuerung der Kanal- und Wasserleitungen in der „Ringstraße“ in der Ortsgemeinde Höhn-Schönberg im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung durchzuführen.
Das wirtschaftlichste Angebot erhält im Rahmen des Vergabeverfahrens den Zuschlag.
Der Werkausschuss ermächtigt die Werkleitung den Auftrag für die Baumaßnahme zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0
TOP 5 - Verschiedenes
Herr Bürgermeister Hof erläuterte den Mitgliedern des Werkausschusses den aktuellen Sachstand im Widerspruchsverfahren für die Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes „Alexandria“ in der Ortsgemeinde Höhn. Die Widersprüche waren im Jahr 2018 bei den Verbandsgemeindewerken eingegangen und sodann an die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord in Koblenz weitergeleitet worden. Bis zum heutigen Tag seien die Widersprüche nicht bearbeitet worden. Herr Bürgermeister Hof erinnerte nochmals schriftlich an die Bearbeitung der Widersprüche und bat um eine feste Terminzusage für deren Erledigung.
Des Weiteren wurde das Wort nicht gewünscht.