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Wäller Wochenspiegel - Anzeiger für die Verbandsgemeinde Westerburg
Ausgabe 38/2023
Hauptthemen - Seite 8
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Anleinpflicht für Hunde

An dieser Stelle informieren wir regelmäßig über die einschlägigen Regelungen der Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Westerburg vom 12.04.2006. Nach § 2 dieser Verordnung gilt:

1. Innerhalb der bebauten Ortslage dürfen Hunde auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen ausschließlich angeleint ausgeführt werden.

2. Außerhalb der bebauten Ortslage dürfen Hunde unangeleint ausgeführt werden. Sie sind allerdings immer anzuleinen, wenn

a) Hunde nicht zuverlässig auf Ruf- oder sonstige Zeichen hören,

b) sich Personen in einem Abstand von weniger als 100 m befinden oder

c) die Auslauffläche nicht weit genug einsehbar ist (unter 100 m).

3. Auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen (Park, Kinderspielplatz o.ä.) ist es verboten, Hunde ohne geeigneten Führer auszuführen oder die Hunde unbeaufsichtigt frei umherlaufen zu lassen.

Aus gegebenem Anlass wird explizit darauf hingewiesen, dass auch rund um den Wiesensee eine solche Anleinpflicht besteht. Hierüber wird auch durch eine entsprechende Beschilderung informiert.

Leider stellen wir trotz all dieser Hinweise fest, dass einige Unbelehrbare diese Pflicht vorsätzlich oder aus Nachlässigkeit missachten. Daher hier noch einmal der Hinweis: Wird gegen die Anlein- bzw. Aufsichtspflicht verstoßen, droht ein Bußgeld bis zu 5.000,- EUR. Entsprechende Verstöße werden konsequent zur Anzeige gebracht und verfolgt.

Wir bitten daher dringend um Beachtung.

Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg

- als örtliche Ordnungsbehörde -