TOP 1 - Eröffnung der Sitzung
Herr Bürgermeister Hof begrüßt die Ausschussmitglieder und eröffnet die Sitzung. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung zur Sitzung fest. Es bestehen keine Änderungswünsche zur Tagesordnung.
Sodann wurde die Tagesordnung wie folgt erledigt.
TOP 2 - Beratung und Beschlussfassung über die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Härtlingen - Photovoltaik-Freiflächenanlage (Planänderungsbeschluss) sowie über die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung
Vorlage: VO/2024/0108
Herr Bürgermeister Hof erläutert den Sachverhalt. Im Anschluss wurde folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
A)
Der Bauausschuss empfiehlt dem VG-Rat, ein Planänderungsverfahren zur Darstellung einer Sonderbaufläche Photovoltaik im Bereich Härtlingen durchzuführen (Planänderungsbeschluss).
Auf Grund von Ausschließungsgründen nach § 22 der Gemeindeordnung hat das folgende Ausschussmitglied an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen:
David Olberts
Er hat den Sitzungstisch verlassen und im Zuhörerraum Platz genommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
B)
Der Bauausschuss empfiehlt dem VG-Rat, auf der Grundlage des Planentwurfs eine frühzeitige (erste) Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen (§§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 Baugesetzbuch).
Sofern während der ersten Offenlage keine abwägungserheblichen Belange vorgetragen werden, soll mit der zweiten Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB fortgefahren werden.
Auf Grund von Ausschließungsgründen nach § 22 der Gemeindeordnung hat das folgende Ausschussmitglied an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen:
David Olberts
Er hat den Sitzungstisch verlassen und im Zuhörerraum Platz genommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
TOP 3 - Aufhebung des "Teilflächennutzungsplanes Standortbereiche für die Windenergie" in der Verbandsgemeinde Westerburg, Beratung und Beschlussfassung über die während der zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch) eingegangenen Stellungnahmen sowie Beratung und Beschlussfassung über den Feststellungsbeschluss
Vorlage: VO/2024/0109
Herr Bürgermeister Hof übergibt, aufgrund von Sonderinteresse nach § 22 der Gemeindeordnung, den Vorsitz an die Erste Beigeordnete Frau Dr. Ulrike Fuchs. Diese erläutert kurz den Sachverhalt. Sodann erfolgte die Beschlussfassung.
Bei allen nachfolgenden Beschlüssen beachten:
Aufgrund von Ausschließungsgründen (§ 22 GemO) haben folgende Rats-/Ausschussmitglieder an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen:
1. Herrn Bürgermeister Markus Hof
2. Frau Gabriele Frenz-Ferger
3. Frau Nina Podelski-Otte
4. Herrn David Olberts
5. Herrn Michael Wisser
Sie haben den Sitzungstisch verlassen und im Zuhörerraum Platz genommen.
Beschluss:
Teil 1
Der Ausschuss beschließt, über die vorgetragenen Stellungnahmen „en bloc“ abzustimmen
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Teil 2
Bei en bloc-Abstimmung:
Der Ausschuss hat vom Inhalt der während der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen Kenntnis genommen und stimmt den Abwägungsvorschlägen zu.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Teil 3
3.1 - Für die Beschlussfassung im Bauausschuss:
Der Bauausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, den Feststellungsbeschluss zur Aufhebung des Teilflächennutzungsplanes Standortbereiche Windenergie in der Verbandsgemeinde Westerburg zu fassen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
TOP 4 - Beratung und Beschlussfassung über die Berichtigung 1/2024 des Flächennutzungsplanes - hier: Darstellung einer Sonderbaufläche "Schulen und ergänzende Nutzungen" im Bereich Höhn, Am Sportplatz
Vorlage: VO/2024/0107
Nach Vorstellung des Sachverhaltes durch Herrn Bürgermeister Hof wurde folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Die 6. Änderung des Bebauungsplanes „Am Sportplatz“ der Ortsgemeinde Höhn erfolgte im Verfahren nach § 13a BauGB. Sie weicht inhaltlich von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes ab. Der Flächennutzungsplan ist daher im Wege der Berichtigung nach § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB anzupassen.
Der Bauausschuss hat von der Berichtigung in Form der Darstellung einer „Sonderbaufläche für Schulen und ergänzende Nutzungen“ Kenntnis genommen und empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, den Feststellungsbeschluss (§ 6 Abs. 6 BauGB analog) zu fassen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: einstimmig
TOP 5 - Sanierung der Stahlbrücke über den Elbbach in Langenhahn-Hintermühlen (Bauwerk Nr. WE02320) - Einleitung eines Vergabeverfahrens
Vorlage: VO/2024/0117
Herr Bürgermeister Markus Hof erläutert den Sachverhalt und beantwortete die gestellten Fragen.
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt die Stahlbrücke über den Elbbach in Langenhahn-Hintermühlen zu sanieren und ermächtigt den Bürgermeister nach durchgeführtem Vergabeverfahren den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: einstimmig