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Wäller Wochenspiegel - Anzeiger für die Verbandsgemeinde Westerburg
Ausgabe 40/2024
Verbandsgemeinde Westerburg
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Niederschrift zur Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Wirtschaft, Verkehr und Umwelt vom 02.04.2024

TOP 1 - Eröffnung der Sitzung

Herr Bürgermeister Hof begrüßt die Ausschussmitglieder und eröffnet die Sitzung. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung zur Sitzung fest. Es bestehen keine Änderungswünsche zur Tagesordnung.

Sodann wurde die Tagesordnung wie folgt erledigt.

TOP 2 - Beratung und Beschlussfassung über die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Härtlingen - Photovoltaik-Freiflächenanlage (Planänderungsbeschluss) sowie über die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung

Vorlage: VO/2024/0108

Herr Bürgermeister Hof erläutert den Sachverhalt. Im Anschluss wurde folgender Beschluss gefasst:

Beschluss:

A)

Der Bauausschuss empfiehlt dem VG-Rat, ein Planänderungsverfahren zur Darstellung einer Sonderbaufläche Photovoltaik im Bereich Härtlingen durchzuführen (Planänderungsbeschluss).

Auf Grund von Ausschließungsgründen nach § 22 der Gemeindeordnung hat das folgende Ausschussmitglied an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen:

David Olberts

Er hat den Sitzungstisch verlassen und im Zuhörerraum Platz genommen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

B)

Der Bauausschuss empfiehlt dem VG-Rat, auf der Grundlage des Planentwurfs eine frühzeitige (erste) Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen (§§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 Baugesetzbuch).

Sofern während der ersten Offenlage keine abwägungserheblichen Belange vorgetragen werden, soll mit der zweiten Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB fortgefahren werden.

Auf Grund von Ausschließungsgründen nach § 22 der Gemeindeordnung hat das folgende Ausschussmitglied an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen:

David Olberts

Er hat den Sitzungstisch verlassen und im Zuhörerraum Platz genommen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

TOP 3 - Aufhebung des "Teilflächennutzungsplanes Standortbereiche für die Windenergie" in der Verbandsgemeinde Westerburg, Beratung und Beschlussfassung über die während der zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch) eingegangenen Stellungnahmen sowie Beratung und Beschlussfassung über den Feststellungsbeschluss

Vorlage: VO/2024/0109

Herr Bürgermeister Hof übergibt, aufgrund von Sonderinteresse nach § 22 der Gemeindeordnung, den Vorsitz an die Erste Beigeordnete Frau Dr. Ulrike Fuchs. Diese erläutert kurz den Sachverhalt. Sodann erfolgte die Beschlussfassung.

Bei allen nachfolgenden Beschlüssen beachten:

Aufgrund von Ausschließungsgründen (§ 22 GemO) haben folgende Rats-/Ausschussmitglieder an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen:

1. Herrn Bürgermeister Markus Hof

2. Frau Gabriele Frenz-Ferger

3. Frau Nina Podelski-Otte

4. Herrn David Olberts

5. Herrn Michael Wisser

Sie haben den Sitzungstisch verlassen und im Zuhörerraum Platz genommen.

Beschluss:

Teil 1

Der Ausschuss beschließt, über die vorgetragenen Stellungnahmen „en bloc“ abzustimmen

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Teil 2

Bei en bloc-Abstimmung:

Der Ausschuss hat vom Inhalt der während der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen Kenntnis genommen und stimmt den Abwägungsvorschlägen zu.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Teil 3

3.1 - Für die Beschlussfassung im Bauausschuss:

Der Bauausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, den Feststellungsbeschluss zur Aufhebung des Teilflächennutzungsplanes Standortbereiche Windenergie in der Verbandsgemeinde Westerburg zu fassen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

TOP 4 - Beratung und Beschlussfassung über die Berichtigung 1/2024 des Flächennutzungsplanes - hier: Darstellung einer Sonderbaufläche "Schulen und ergänzende Nutzungen" im Bereich Höhn, Am Sportplatz

Vorlage: VO/2024/0107

Nach Vorstellung des Sachverhaltes durch Herrn Bürgermeister Hof wurde folgender Beschluss gefasst:

Beschluss:

Die 6. Änderung des Bebauungsplanes „Am Sportplatz“ der Ortsgemeinde Höhn erfolgte im Verfahren nach § 13a BauGB. Sie weicht inhaltlich von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes ab. Der Flächennutzungsplan ist daher im Wege der Berichtigung nach § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB anzupassen.

Der Bauausschuss hat von der Berichtigung in Form der Darstellung einer „Sonderbaufläche für Schulen und ergänzende Nutzungen“ Kenntnis genommen und empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, den Feststellungsbeschluss (§ 6 Abs. 6 BauGB analog) zu fassen.

Abstimmungsergebnis:

Dafür: einstimmig

TOP 5 - Sanierung der Stahlbrücke über den Elbbach in Langenhahn-Hintermühlen (Bauwerk Nr. WE02320) - Einleitung eines Vergabeverfahrens

Vorlage: VO/2024/0117

Herr Bürgermeister Markus Hof erläutert den Sachverhalt und beantwortete die gestellten Fragen.

Beschluss:

Der Bauausschuss beschließt die Stahlbrücke über den Elbbach in Langenhahn-Hintermühlen zu sanieren und ermächtigt den Bürgermeister nach durchgeführtem Vergabeverfahren den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu vergeben.

Abstimmungsergebnis:

Dafür: einstimmig

Verbandsgemeinde Westerburg, 03.10.2024
Markus Hof, Bürgermeister