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Wäller Wochenspiegel - Anzeiger für die Verbandsgemeinde Westerburg
Ausgabe 40/2024
Verbandsgemeinde Westerburg
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Öffentliche Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Westerburg

Bauleitplanung der Verbandsgemeinde Westerburg

16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Westerburg - Photovoltaikanlagen Härtlingen

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 07.05.2024 den Aufstellungsbeschluss zum 16. Änderungsverfahren des Flächennutzugsplans bezüglich der Errichtung einer Photovoltaikanlage in der Gemarkung Härtlingen beschlossen. Dieser Beschluss wurde in der Sitzung am 24.09.2024 zur Aufnahme einer weiteren Fläche zur Errichtung einer PV-Anlage in der Gemarkung Härtlingen erweitert.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird bekannt gemacht, dass der Planentwurf einschließlich der textlichen Festsetzungen, der Begründung mit Umweltbericht, sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 14. Oktober bis 14. November 2024 (einschließlich) in der Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg, Bauverwaltung, Neumarkt 1, 56457 Westerburg, im Flur II: OG vor Zimmer 202/203, während der nachfolgend aufgeführten Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegen:

vormittags

montags bis freitags von 08:00 bis 12.00 Uhr

nachmittags

montags und dienstags 14.00 bis 16.00 Uhr

donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr

Ergänzend hierzu werden die Unterlagen auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Westerburg (www.vg-westerburg.de) unter der Rubrik Aktuelles, Unterrubrik Projekte (http://www.vg-westerburg.de/vg_westerburg/Aktuelles/Projekte/) ab dem 14.10.2024 zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Soweit in den Flächennutzungsplanverfahren auf Richtlinien, Normen und Erlasse verwiesen wird, stehen diese ebenfalls im Hause zur Einsicht zur Verfügung.

Während der Auslegungsfrist wird jedermann die Gelegenheit gegeben, sich zu der vorgesehenen Planung zu äußern und die Planung zu erörtern, Auskünfte zu verlangen oder Anregungen geltend zu machen. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg, Bauverwaltung, erklärt werden. Die Stellungnahmen können auch über die Adresse bauleitplanung@vg-westerburg.de an die Verbandsgemeindeverwaltung gesendet werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben.

Der räumliche Geltungsbereich des Planes wird in dem beigefügten Lageplan mit einer gestrichelten Linie dargestellt.

Folgende umweltbezogenen Informationen beziehungsweise Stellungnahmen liegen aktuell vor und werden öffentlich ausgelegt:

Umweltbericht:

Der Umweltbericht enthält Informationen zu folgenden Themen:

  • Umweltschutzziele aus übergeordneten Planungen

  • Mensch

  • Tiere und Pflanzen

  • Boden

  • Wasser

  • Klima/Luft

  • Orts- und Landschaftsbild

  • Kultur- und Sachgüter

  • Die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern

  • Allgemeiner Artenschutz

  • Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation (insbesondere grünordnerische Maßnahmen)

Westerburg, den 03.10.2024
gez. Markus Hof, Bürgermeister