Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Westerburg hat in seiner Sitzung am 24.09.2024 aufgrund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen:
1. § 7 Abs. 2
Die Entschädigung wird gewährt in Form eines monatlichen Grundbetrags in Höhe von 30,-- Euro und eines Sitzungsgeldes in Höhe von 25,-- Euro, mit Ausnahme von Fraktionssitzungen. Der Jahresbetrag des monatlichen Grundbetrags wird um 50 % gekürzt, wenn das Verbandsgemeinderatsmitglied an mindestens der Hälfte der in diesem Jahr stattgefundenen Verbandsgemeinderatssitzungen ohne triftigen Grund nicht teilgenommen hat oder von der Teilnahme gemäß § 38 GemO ausgeschlossen wurde.
2. § 8 Abs. 1
Die Mitglieder und Stellvertreter der Ausschüsse des Verbandsgemeinderates erhalten eine Entschädigung in Form eines Sitzungsgeldes in Höhe von 25,-- Euro.
Diese Satzungsänderung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO)
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bei der Bekanntmachung der Satzung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hinzuweisen.