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Wäller Wochenspiegel - Anzeiger für die Verbandsgemeinde Westerburg
Ausgabe 42/2024
Stadt Westerburg
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Bekanntmachung der Stadt Westerburg nach § 97 Abs.I GemO

1. Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtraghaushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen

2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

1.

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2024 liegt mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung in der Verbandsgemeindeverwaltung, Neumarkt 1, 56457 Westerburg, Zimmer 126, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Stadtrat zur Einsichtnahme aus.

2.

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Westerburg haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Neumarkt 1, 56457 Westerburg, Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen. Der Stadtrat wird vor seinem Beschluss über die Nachtragshaushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Westerburg, 17.10.2024
Janick Pape, Stadtbürgermeister