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Wäller Wochenspiegel - Anzeiger für die Verbandsgemeinde Westerburg
Ausgabe 42/2024
Hauptthemen - Seite 8
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Das Einwohnermeldeamt informiert über die elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA)

Wer umzieht, muss innerhalb von 14 Tagen seine neue Adresse den zuständigen Meldebehörden mitteilen. Durch den Onlinedienst "elektronische Wohnsitzanmeldung" (eWA), ist dies nun ab sofort auch in unserem Zuständigkeitsbereich rechtssicher digital möglich. Hiermit tragen wir in einem weiteren Schritt dem Onlinezugangsgesetz Rechnung.

Der Onlinedienst eWA, ist ein gemeinsames Digitalisierungsprojekt vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), sowie der Senatskanzlei Hamburg, das nach dem "Einer-für-alle-Prinzip" nun auch in Rheinland-Pfalz konsequent umgesetzt wird. Die elektronische Wohnsitzanmeldung kann so zukünftig in allen Kommunen in Deutschland nachgenutzt werden. Nach dem Start in Hamburg im November 2022, steht der Onlinedienst nach und nach in allen deutschen Städten und Gemeinden die den Service nutzen können, für ihre Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung. Informieren sie sich hierzu auch auf den Internetseiten; www.wohnsitzanmeldung.de, bzw. www.personalausweisportal.de, ob die betreffende Kommune den Service bereits anbieten kann.

Zur Nutzung des Onlinedienstes werden ein Personalausweis/ elektronischer Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Funktion, ein entsprechendes Nutzerkonto mit Postfach (BUND-ID), sowie die Ausweis App (2) benötigt. EU-Bürgerinnen und Bürger, sowie Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums, benötigen hierzu eine eID-Karte als Ausweisdokument. Bitte rufen sie sich hierzu die entsprechende Internetseite des Bundes; www.id.bund.de, auf. Nach erfolgreichem Online-Prozess, werden die Adressaufkleber automatisch von der Bundesdruckerei an die neue Meldeadresse versendet und müssen nur noch auf das Dokument aufgebracht werden.

Eine Nutzung für Ausländer, welche aus dem Ausland (ohne vorherigen Wohnsitz im Inland) zuziehen, ist aufgrund der Korrespondenz mit den Ausländerbehörden nicht möglich!

Für Rückfragen,stehen wir gerne auch unter der bekannten Rufnummer 02663/291-260, beziehungsweise per E-Mail an einwohnermeldeamt@vg-westerburg.de, zur Verfügung.

Einwohnermeldeamt Westerburg
Im Auftrag
Christian Faltin