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Wäller Wochenspiegel - Anzeiger für die Verbandsgemeinde Westerburg
Ausgabe 43/2023
Verbandsgemeinde Westerburg
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Amtliche Bekanntmachung

Der Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Westerburg

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Westerburg hat in seiner Sitzung am 26.09.2023 aufgrund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen, welche hiermit bekannt gegeben wird:

§ 1 Änderungen

  1. § 11 Abs. 2 wird um Nr. 7 „Pressesprecher“ ergänzt
  2. § 11 Abs. 4 wird um Buchstabe h „Für bis zu zwei Pressesprecher monatlich je 130,00 €“ ergänzt

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzungsänderung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Westerburg, 26.10.2023
gez.
Markus Hof
Bürgermeister

Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO)

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
  2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bei der Bekanntmachung der Satzung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hinzuweisen.