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Wäller Wochenspiegel - Anzeiger für die Verbandsgemeinde Westerburg
Ausgabe 43/2023
Hauptthemen - Seite 8
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Ich verschwinde ab dem 01.01.2024        

Der Bund hat mit der Einführung des Gesetzes zur Modernisierung des Pass- und Ausweiswesens v. 08.10.2023 beschlossen, dass ab dem 01.01.2024 die Erteilung/Verlängerung des 1 Jahr gültigen Kinderreisepasses nicht mehr möglich sein wird.

Die Alternative bildet dann der bereits ab Geburt verfügbare reguläre Reisepass, welcher 6 Jahre Gültigkeit hat und 37,50 € kostet. Die Ausstellung eines Personalausweises wird dann erst frühestens mit Ablauf des bisher gültigen Passes, ab dem 12. Lebensjahr möglich.

!!! Wir empfehlen allen Eltern mit Kindern unter 6 Jahren, sollte der Kinderreisepass im nächsten Jahr (2024) ablaufen, den Kinderreisepass noch zum Ende diesen Jahres (2023) um ein weiteres Jahr verlängern oder erneuern zu lassen, um so den günstigeren Kinderreisepass in der nächsten Urlaubssaison nutzen zu können!!!

Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum über den 01.01.2024 hinaus ihre Gültigkeit!

Für Rückfragen steht ihnen das Einwohnermeldeamt gerne zur Verfügung; 02663/291-260 o. per E-Mail: einwohnermeldeamt@vg-westerburg.de

I.A. Christian Faltin