Titel Logo
Wäller Wochenspiegel - Anzeiger für die Verbandsgemeinde Westerburg
Ausgabe 43/2024
Stadt Westerburg
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Ortsübliche Bekanntmachung

über die öffentliche Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen in der Stadt Westerburg

In der Gemarkung Westerburg, Flur 13, Flurstücke 19/1 und 24, 26 sowie 126/1 wurden die Flurstücksgrenzen aus Anlass einer Liegenschaftsvermessung auf Antrag bestimmt und abgemarkt. Über diese Maßnahmen wurde am 21.10.2024 eine Niederschrift (Grenzniederschrift) angefertigt.

Gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572, BS 219-1), in der jeweils geltenden Fassung, werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke, Gemarkung Westerburg, Flur 13, Flurstücke 19/1 und 24, 26 sowie 126/1, die im Grenztermin nicht anwesend waren, die in der Grenzniederschrift näher bezeichneten Maßnahmen öffentlich bekannt gegeben. Der verfügende Teil der Grenzniederschrift hat folgenden Wortlaut:

Die bestehenden und die neuen Flurstücksgrenzen werden entsprechend dem Ergebnis der Grenzermittlung, wie in der Skizze dargestellt, festgestellt.

Die bestehenden, bereits festgestellten Flurstücksgrenzen werden entsprechend dem Ergebnis der Grenzermittlung, wie in der Skizze dargestellt, wiederhergestellt.

Die Grenzpunkte werden auf der Grundlage der Entscheidung nach Nummer 1 Buchstabe c, wie in der Skizze dargestellt, abgemarkt.

Die in Übereinstimmung mit dem Nachweis des Liegenschaftskatasters vorgefundenen Grenzmarken sind in der Skizze in schwarz dargestellt. Eine erneute Abmarkung der so dargestellten Punkte wurde aus Zweckmäßigkeitsgründen unterlassen.

Auf Antrag der Beteiligten zu lfd. Nr. 7 nach Anlage 1 unterbleibt die Abmarkung der Grenzpunkte 10 bis 12.

Diese Grenzpunkte bezeichnen künftig wegfallende Grenzen, an der Abmarkung dieser Punkte besteht kein Interesse. Dem Antrag wird stattgegeben.

Die Abmarkung des Grenzpunktes 1 wird aus folgenden Zweckmäßigkeitsgründen dauernd unterlassen:

Der Grenzpunkt ist durch eine Gebäudeecke hinreichend gekennzeichnet.

Die Grenzniederschrift ist in der Zeit vom 07.11.2024 bis 06.12.2024 bei Dipl. Ing. Ulrich Pfeiffer, Öffentlich best. Vermessungsingenieur, Alexanderring 9, 57627 Hachenburg ausgelegt und kann während der Öffnungszeiten Montag bis Donnerstag von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr, am Freitag von 08.00 Uhr bis 14.30 Uhr eingesehen werden.

Die Verwaltungsentscheidung gilt nach § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) vom 23. Dezember 1976 (GVBl. S. 308, BS 2010-3) in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) vom 23. Januar 2003 (BGBl. I 2003, 102; FNA 201-6), in den jeweils geltenden Fassungen, nach Ablauf von zwei Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Der Inhalt der öffentlichen Bekanntgabe und die Grenzniederschrift können auch im Internet unter

https://pc-vermessung.de/oeffentliche-bekanntgaben/

eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die in der Grenzniederschrift enthaltenen Entscheidungen kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann

1.

in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder

2.

schriftlich oder zur Niederschrift bei

Dipl. Ing. Ulrich Pfeiffer

Öffentlich best. Vermessungsingenieur

Alexanderring 9

57627 Hachenburg

erhoben werden.

Nähere Informationen zur formgebundenen elektronischen Kommunikation mit Dipl. Ing. Ulrich Pfeiffer, Öffentlich best. Vermessungsingenieur, Alexanderring 9, 57627 Hachenburg finden Sie unter https: //www.pc-vermessung.de/elektronische-kommunikation.

Dipl. Ing. Ulrich Pfeiffer
Öffentlich best. Vermessungsiengenieur
Alexanderring 957627 Hachenburg