Ruhewald der Stadt Westerburg
Da es in letzter Zeit, und auch in Anbetracht der bevorstehenden Feiertage,
vermehrt zu Rückfragen betreffend dem niederlegen von Grabschmuck an Gemeinschafts- oder Familienbäumen kommt, weisen wir ausdrücklich auf den § 15 a der Friedhofssatzung der Stadt Westerburg hin.
§ 15a Beisetzung unter Bäumen
(2) Die gesamte Waldfläche wird durch die Friedhofsverwaltung unterhalten und gepflegt. Angehörige von dort Bestatteten dürfen keine Pflegemaßnahmen, wie das Beschneiden von Baum- und Strauchbewuchs, sowie das Freilegen der Bestattungsflächen von gefallenem Laub vornehmen, denn hier soll der Charakter Natur auch Natur bleiben.
(3) Das Ablegen und Aufstellen von Grabschmuck, Pflanzschalen und Grableuchten und anderen Gegenständen ist nur für den Zeitpunkt der Beisetzung und einen kurzen Zeitraum von 4 Wochen danach erlaubt. Anschließend sind diese Teile unaufgefordert zu entfernen.
Wir bitten Sie dies zu beachten. Sollte dennoch Grabschmuck, Pflanzschalen oder Grableuchten von der Friedhofsverwaltung dort vorgefunden werden, sind die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung angehalten dies, ohne Rücksprache oder Erlaubnis der Angehörigen, zu entfernen und zu entsorgen.
Eine Entschädigung erfolgt nicht.
Wir bitten um Ihr Verständnis