Am 9. Juni 2024 finden in Rheinland-Pfalz die Europa- und Kommunalwahlen statt. Diese Wahlen geben Ihnen die Gelegenheit, an der zukünftigen politischen Gestaltung unserer Gemeinden mitzuwirken. Folgende Wahlen finden statt:
| • | Wahl der Gemeinderäte; Wahl des Stadtrates |
| • | Wahl der Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister; Wahl des/der Stadtbürgermeisters/Stadtbürgermeisterin |
| • | Wahl zum Verbandsgemeinderat |
| • | Wahl zum Kreistag |
| • | Wahl der Vertreter zum europäischen Parlament |
Informationen an Wahlvorschlagsträger
Die benötigten Unterlagen zur Einreichung von Wahlvorschlägen werden in Kürze durch den Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz öffentlich zur Verfügung gestellt. Wir informieren Sie an dieser Stelle erneut, sobald die Unterlagen zum Abruf stehen.
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zur Durchführung der Wahl gesucht
Zur ordnungsgemäßen Durchführung der oben genannten Wahlen sind Wahlhelferinnen und Wahlhelfer unerlässlich. Sie sind Mitglieder in den Wahlvorständen der Wahllokale und sorgen für einen reibungslosen Ablauf am Wahltag.
Ein Wahlvorstand setzt sich zusammen aus:
einer Wahlvorsteherin oder einem Wahlvorsteher
einer stellv. Wahlvorsteherin oder einem stellv. Wahlvorsteher
einer Schriftführerin oder einem Schriftführer
einer stellv. Schriftführerin oder einem stellv. Schriftführen
drei bis acht Beisitzern
Hilfskräfte
Die Aufgaben eines Wahlvorstandes sind:
die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl
für Ruhe und Ordnung im Wahlraum Sorge zu tragen
die Überprüfung der Wahlberechtigung auf Grund des Wählerverzeichnisses
die Überprüfung von Wahlscheinen bei Briefwahl
die Ausgabe des Stimmzettels
der Vermerk über die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis
die Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels
die Zählung der Wähler und der Stimmen
die Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses
Die Unterstützung der Mitglieder/innen der Wahlvorstände ist von großer Bedeutung, da das Wahlrecht die Durchführung der Wahl am Wahltag selbst in die Hände der ehrenamtlichen Helfer/innen gelegt hat. Wahlheferinnen und Wahlhelfer bilden damit einen wichtigen Bestandteil im Wahlverfahren.
Weitere Informationen
Während der Wahlhandlung von 08.00 Uhr - 18.00 Uhr erfolgt der Einsatz i. d. R. im Schichtdienst. Die genauen Einsatzzeiten stimmen die Wahlvorsteherin bzw. der Wahlvorsteher im Vorfeld mit Mitgliedern ab. Zu der Ergebnisfeststellung ab 18:00 Uhr ist der gesamte Wahlvorstand im Einsatz.
Die Helfer bekommen für deren ehrenamtlichen Einsatz eine Aufwandsentschädigung von 25 Euro pro Wahltag.
Wer aktiv bei den Wahlen mitwirken will, kann sich direkt bei der jeweiligen Ortsbürgermeister/dem jeweiligen Ortsbürgermeister, dem Stadtbürgermeister oder in der Verbandsgemeindeverwaltung bei Frau Alexandra Weyer oder Herrn Christopher Keller melden.
Für Fragen rund um die anstehenden Europa- und Kommunalwahlen stehen Ihnen Frau Weyer und Herr Keller wie folgt zur Verfügung.
| Frau Weyer: | Tel.: 0 26 63 - 291-702 |
| E-Mail: Weyer.A@vg-westerburg.de |
| Herr Keller: | Tel.: 0 26 63 - 291-150 |
| E-Mail: Keller.C@vg-westerburg.de |