Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Stöffelpark hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 653.389,00 Euro
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 705.576,00 Euro
der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag[1] auf -52.187,00 Euro
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und
Auszahlungen auf 91.580,00 Euro
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 100.000,00 Euro
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 100.000,00 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit auf 0,00 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit auf -91.580,00 Euro
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf 0,00 Euro
verzinste Kredite auf 0,00 Euro
zusammen auf 0,00 Euro
§ 3 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
wird festgesetzt auf 200.000,00 Euro.
§ 4 Verbandsumlage
Für das Haushaltsjahr 2022 erhebt der Zweckverband gem. § 11 Abs. 1 der Verbandsordnung vom 19.12.2013 folgende Verbandsumlage:
Westerwaldkreis 100.000,00 Euro
Verbandsgemeinde Westerburg 100.000,00 Euro
Ortsgemeinde Enspel 10.000,00 Euro
Ortsgemeinde Stockum-Püschen 10.000,00 Euro
nachrichtlich: Ortsgemeinde Nistertal 10.000,00 Euro
Zur Umsetzung des Verkehrssicherungs- und Unterhaltungskonzeptes zahlen der Westerwaldkreis und die Verbandsgemeinde Westerburg in den Jahren 2019 bis 2024 zusätzlich jeweils 62.000 €.
Darüber hinaus zahlen der Westerwaldkreis und die Verbandsgemeinde Westerburg gemäß § 11 Abs. 2 der Verbandsordnung die Zins- und Tilgungsleistungen der langfristigen Investitionskredite des Zweckverbandes zu gleichen Teilen.
§ 5 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020
betrug 1.333.667 Euro
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2021 beträgt 1.280.559 Euro
und zum 31.12.2022 1.228.372 Euro
§ 6 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 5.000 Euro überschritten sind.
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 22.12.2021 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 21.11.2022 bis 29.11.2022 von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Westerburg, Zimmer 126, öffentlich aus.
Westerburg, den 17.11.2022