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Wäller Wochenspiegel - Anzeiger für die Verbandsgemeinde Westerburg
Ausgabe 46/2024
Veröffentlichung und Bekanntmachungen anderer Behörden und Dienststellen
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Veröffentlichung und Bekanntmachungen anderer Behörden und Dienststellen

Automatische Vergabe an Unternehmen

Ab November 2024 wird die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) eingeführt. Diese Nummer dient der eindeutigen Identifizierung von Unternehmen gegenüber Finanzbehörden und anderen staatlichen Stellen. Ziel ist es, Verwaltungsprozesse zu vereinfachen und langfristig zu automatisieren.

Die W-IdNr. wird automatisch vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. Bestehende Unternehmen erhalten die W-IdNr. im Zeitraum 2024 bis 2026. Bei Neugründungen erfolgt die Vergabe im Rahmen des steuerlichen Erfassungsverfahrens.

Die bisherigen Steuernummern bleiben auch nach Einführung der W-IdNr. bestehen und müssen daher weiter verwendet und angegeben werden. Zukünftig könnte die W-IdNr. dazu beitragen, bestehende Identifikationsnummern zu ersetzen und Doppelungen in der Verwaltung zu reduzieren. Ab 01.01.2027 ist die W-IdNr. dann verpflichtend anzugeben.

Weitere Informationen zum Thema W-IdNr. sind unter dem folgenden Link zu finden: https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Identifikationsnummern/Wirtschafts-Identifikationsnummer/wirtschaftsidentifikationsnummer_node.html.

Für Fragen zum Thema W-IdNr. steht das Bundeszentralamt für Steuern gerne zur Verfügung.