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Wäller Wochenspiegel - Anzeiger für die Verbandsgemeinde Westerburg
Ausgabe 47/2024
Hauptthemen - Seite 8
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Pflicht zum Führerscheintausch

Die rosafarbenen oder grauen Papierdokumente wurden mit Ablauf des 19.01.2022 ungültig. Der Pflichttausch betrifft die Führerscheine, die vor 1999 ausgegeben wurden. Wer bereits einen Scheckkarten-Führerschein besitzt, ist davon zunächst ausgenommen. Hintergrund des Führerscheintauschs ist die Einführung der EU-weit einheitlichen und fälschungssicheren Karte.

Aufgrund der hohen Menge an umzutauschenden Führerscheinen erfolgt dies gestaffelt.

Die beigefügten Tabellen zeigen die nun vorhandenen Regelungen und die Zeiträume, die zu beachten sind.

Nach Ablauf der jeweiligen Frist verliert der Führerschein seine Gültigkeit.

1. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind (graue bzw. rosa Papierführerscheine)

2. Führerscheine, die ab 01. Januar 1999 ausgestellt worden sind (hierbei handelt es sich um unbefristete Kartenführerscheine, die vom 01.01.1999 bis 18.01.2013 ausgestellt wurden)

Danach ausgestellte Führerscheine entsprechen bereits den Vorgaben für die neue EU-weite Karte.

Die Umstellung Ihres Führerscheins können Sie unter Vorlage Ihres Personalausweises, Ihres Führerscheines und eines aktuellen biometrischen Lichtbildes im Einwohnermeldeamt der Verbandsgemeinde Westerburg mit Terminvereinbarung auf unserer Homepage www.vg-westerburg.de / Einwohnermeldeamt /Terminvergabe Online beantragen.

Ihr Team vom Einwohnermeldeamt