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Wäller Wochenspiegel - Anzeiger für die Verbandsgemeinde Westerburg
Ausgabe 48/2022
Verbandsgemeinde Westerburg
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Niederschrift zur Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Wirtschaft, Verkehr und Umwelt der Verbandsgemeinde Westerburg vom 11.10.2022

Protokoll

TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Herr Bürgermeister Markus Hof eröffnet die Sitzung und begrüßt die anwesenden Ausschussmitglieder.

Er stellt fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Bauausschuss beschlussfähig ist.

TOP 2 Beratung und Beschlussfassung über die Potentialanalyse Photovoltaik der Verbandsgemeinde Westerburg

Vorlage: VO/2022/0409

Herr Diefenthal stellt in seinem Vortrag zunächst die der Ermittlung von geeigneten Standorten von PV-Freiflächenanlagen zugrundeliegende Methodik der harten und weichen Restriktionen vor. Die harten Restriktionen basieren i.d.R. auf gesetzlichen oder tatsächlichen Grundlagen und schließen eine PV-Nutzung generell aus (z.B. Naturschutzgebiete, Biotope nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz, Waldflächen). Weiche Restriktionen führen nicht zu einem sofortigen Ausschluss von Standorten; sie bedürfen aber einer weitergehenden Überprüfung im Rahmen der Projektplanung. Zu den weichen Restriktionen gehören u.a. Wasserschutzgebiete (Zone II) oder Landschaftsschutzgebiete.

Sodann stellt Herr Diefenthal die Ergebnisse der Potentialanalyse Photovoltaik anhand mehrerer Kartenwerke vor. Der Vortrag wird dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

Beschluss:

Der Bau- und Planungsausschuss nimmt die Potentialanalyse Photovoltaik zur Kenntnis. Die Analyse soll in städtebauliche Entscheidungen über die Ansiedlung von Photovoltaikanlagen einbezogen werden und diese vorbereiten.

Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt

Dafür: 12, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

TOP 3 Beratung und Beschlussfassung über die über die Sanierung / den Neubau einer Betonbrücke im Verlauf des Rad- und Wanderweges Westerburg- Wallmerod (Gemarkungen Sainscheid und Willmenrod)

Vorlage: VO/2022/0412

Der Sachvortrag erfolgt durch Herrn Dolinski vom Ingenieurbüro Frisch aus Siegen. Da die den TOP 3 und 4 zugrundeliegenden Brückenbauwerke die wesentlich gleiche Problemstellung aufweisen, werden beide Bauwerke im Sachvortrag gemeinsam behandelt.

Herr Dolinski geht in seinem Vortrag auf das Schadensbild der beiden Brücken, die Feststellungen der objektbezogenen Schadensanalyse sowie die Ergebnisse der bisher abgeschlossenen Planungsphasen 1 und 2 ein.

Er zieht insbesondere einen Vergleich zwischen einer Sanierung der Brückenanlagen unter Verwendung noch verwertbarer Bausubstanz und einem Abriss mit nachfolgendem Neubau. Bei wesentlich gleichen Kosten wird ein Neubau eine Lebensdauer von 80 - 100 Jahren aufweisen; eine Sanierung lediglich von ca. 30 Jahren. Der Gedanke der Nachhaltigkeit führt zu einer Favorisierung des Neubaus der Brückenanlagen.

Beschluss:

Der Bau- und Planungsausschuss stimmt den bisherigen Planungen zu. Zur Vorbereitung eines Zuwendungsantrages sollen im weiteren Verlauf vom Ingenieurbüro die Leistungsphasen 3 bis 5 erbracht werden.

Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt

Dafür: 12, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

TOP 4 Beratung und Beschlussfassung über die über die Sanierung / den Neubau der ehemaligen Eisenbahnbrücke im Verlauf des Rad- und Wanderweges Westerburg- Wallmerod (Gemarkungen Kaden und Härtlingen)

Vorlage: VO/2022/0410

Bezüglich des Sachvortrages wird auf die Darstellungen in TOP 3 verwiesen.

Ergänzend hierzu wurde im Ausschuss auch die Möglichkeit eines Abrisses der Brückenanlage ohne Neubau diskutiert. Von Seiten der Verwaltung erfolgt der Hinweis auf eine Umfahrung, die seinerzeit bei der Sperrung der Brücke aus Anlass der objektbezogenen Schadensanalyse ausgewiesen wurde. Diese Umfahrung hatte eine Länge von 1.000 m und erfolgte über Wege im Erdausbau (900 m ohne Befestigung). Im Hinblick auf die in den letzten Jahren erfolgten Maßnahmen zur Herstellung einer völligen Barrierefreiheit des Rad- und Wanderweges Westerburg-Wallmerod müsste diese Umfahrung ihrerseits barrierefrei hergestellt werden, beispielsweise durch eine bituminöse Befestigung. Zum einen würde dies Kosten im mittleren sechsstelligen Bereich nach sich ziehen, zum anderen befindet sich die Umfahrung im Landschaftsschutzgebiet Secker Weiher - Wiesensee und Bedarf daher einer Genehmigung der Naturschutzbehörde. Im Fall einer Genehmigung wären darüber hinaus umfangreiche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die Versiegelung von Landschaftsbestandteilen erforderlich. Im Übrigen befindet sich ein Teil der Umfahrung im Eigentum eines privaten Waldbesitzers.

Beschluss:

Der Bau- und Planungsausschuss stimmt den bisherigen Planungen zu. Zur Vorbereitung eines Zuwendungsantrages sollen im weiteren Verlauf vom Ingenieurbüro die Leistungsphasen 3 bis 5 erbracht werden.

Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt

Dafür: 12, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

TOP 5 Verschiedenes

Das Wort wurde nicht gewünscht.

Verbandsgemeinde Westerburg, 01.12.2022
Markus Hof
Bürgermeister