Jahresabschluss des Zweckverbandes Stöffelpark zum 31.12.2015 und Entlastung
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Stöffelpark hat in seiner Sitzung am 08.10.2019 gemäß § 114 Abs. 1 GemO in Verbindung mit § 7 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) den Jahresabschluss des Zweckverbandes Stöffelpark zum 31.12.2015 festgestellt.
Der festgestellte Jahresabschluss zum 31.12.2015 schließt mit einer Bilanzsumme von 7.900.321,46 € ab. Das Eigenkapital beträgt 1.491.627,98 €.
Dem Verbandsvorsteher, dessen Stellvertreter, der Geschäftsführung sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Westerburg wird Entlastung für das Haushaltsjahr 2015 erteilt.
Gemäß § 114 Abs. 2 GemO liegt der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht und den Beteiligungsberichten sowie dem Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses in der Zeit vom 09.12.2019 bis 17.12.2019 in der Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg, Neumarkt 1, Zimmer I 26, während der Dienststunden öffentlich aus.
Jahresabschluss des Zweckverbandes Stöffelpark zum 31.12.2016 und Entlastung
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Stöffelpark hat in seiner Sitzung am 08.10.2019 gemäß § 114 Abs. 1 GemO in Verbindung mit § 7 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) den Jahresabschluss des Zweckverbandes Stöffelpark zum 31.12.2016 festgestellt.
Der festgestellte Jahresabschluss zum 31.12.2016 schließt mit einer Bilanzsumme von 7.686.772,82 € ab. Das Eigenkapital beträgt 1.470.276,74 €.
Dem Verbandsvorsteher, dessen Stellvertreter, der Geschäftsführung sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Westerburg wird Entlastung für das Haushaltsjahr 2016 erteilt.
Gemäß § 114 Abs. 2 GemO liegt der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht und den Beteiligungsberichten sowie dem Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses in der Zeit vom 09.12.2019 bis 17.12.2019 in der Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg, Neumarkt 1, Zimmer I 26, während der Dienststunden öffentlich aus.