- gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) -
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Montabaur, gibt als zuständige Wasserbehörde bekannt, dass im Rahmen der von der Verbandsgemeinde Westerburg beantragten wasserrechtlichen Zulassung zum Neubau des Mönchbauwerkes im Hochwasserrückhaltebecken Wiesensee zur Anpassung der Anlage an die gesetzlichen technischen Vorschriften zum Betrieb der Anlage durch das Mönchbauwerk in der Gemarkung Stahlhofen am Wiesensee, Flur 4, Flurstück 1/9, welche unter dem Aktenzeichen 332-STA-3847 geführt wird, keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird.
Die im Rahmen des Genehmigungsverfahrens erfolgte Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 9 Abs. 3 und 4 i. V. m. § 7 Abs. 1 Satz 1 UVPG in der jeweils gültigen Fassung hat ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann. Im vorliegenden Fall kann daher gemäß § 68 Abs. 2 WHG eine Plangenehmigung erteilt werden.