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Wäller Wochenspiegel - Anzeiger für die Verbandsgemeinde Westerburg
Ausgabe 5/2025
Hauptthemen - Seite 2
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Hauptthemen - Seite 2

Am 23. Februar findet in diesem Jahr die vorgezogene Bundestagswahl statt. Aus diesem Grund hängen auch im Gebiet der Verbandsgemeinde Westerburg mit behördlicher Genehmigung Wahlplakate der Parteien. Eine Prüfung des Inhaltes der Wahlwerbung findet aber nicht statt.

Vielfach ist nun festzustellen, dass Wahlplakate aller Parteien zerstört, beschmiert oder entfernt werden. Die Beschädigung oder Zerstörung von Wahlplakaten stellt eine Straftat dar. Je nach den Umständen kann dies als Sachbeschädigung (§ 303 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB) oder als Störung des öffentlichen Friedens gewertet werden. Das Beschmieren mit verfassungsfeindlichen oder extremistischen Inhalten kann zudem den Straftatbestand der Volksverhetzung (§ 130 StGB) erfüllen.

Diese Taten sind nicht nur eine Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung, sondern stellen auch eine Beeinträchtigung demokratischer Prozesse dar, denn Wahlplakate gehören zum demokratischen Wahlkampf und sind Ausdruck politischer Meinungsäußerung. Sie tragen zur Sichtbarkeit verschiedener Positionen bei und ermöglichen den Bürgerinnen und Bürgern, sich eine eigene Meinung zu bilden.

Es ist wichtig, die Vielfalt politischer Meinungen zu respektieren, auch wenn diese nicht immer mit den eigenen Ansichten übereinstimmen. In einer Demokratie ist es grundlegend, andere Meinungen zu ertragen, solange sie im Rahmen der geltenden Gesetze bleiben. Das bedeutet, dass Kritik und Meinungsäußerungen auf friedliche und legale Weise erfolgen müssen.

Es ist im Interesse einer funktionierenden Demokratie, dass alle Akteure auf fairen und respektvollen Umgang miteinander achten. Jede Form von Gewalt oder Zerstörung ist kontraproduktiv für den Dialog und die Meinungsvielfalt, welche die Grundlage der demokratischen Willensbildung darstellen.

Wer den Eindruck hat, dass der Inhalt eines Wahlplakates gegen geltendes Recht verstößt, sollte ebenfalls nicht zur Selbstjustiz greifen, sondern dies bei den zuständigen Behörden zur Anzeige bringen.