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Wäller Wochenspiegel - Anzeiger für die Verbandsgemeinde Westerburg
Ausgabe 8/2023
Veröffentlichung und Bekanntmachungen anderer Behörden und Dienststellen
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Bekanntmachung der Unteren Landwirtschaftsbehörde über genehmigungsbedürftige Verkaufsfälle von Landwirtschaftsflächen

Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:

Gemarkung Bellingen

Flur 24

Nr. 38

Landwirtschaftsfläche,

Auf dem Hemmerich

0,5059 ha

Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstü­cke interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bis spätestens 10 Tage nach Er­scheinen dieser Bekanntmachung im örtlichen Mitteilungsblatt bei der Kreisverwal­tung des Westerwaldkreises, Untere Landwirtschaftsbehörde, Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 Montabaur schriftlich bekunden.

Email: untere-landwirtschaftsbehoerde@westerwaldkreis.de