Titel Logo
Wäller Wochenspiegel - Anzeiger für die Verbandsgemeinde Westerburg
Ausgabe 8/2025
Verbandsgemeinde Westerburg
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Westerburg

Bauleitplanung der Verbandsgemeinde Westerburg

Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Westerburg

Darstellung einer Sonderbaufläche „Schulen und ergänzende Nutzungen“ im Bereich Höhn, Am Sportplatz

Die Ortsgemeinde Höhn hat im Jahre 2023 ein Verfahren zur 6. Änderung des Bebauungsplanes „Am Sportplatz“ durchgeführt. Inhaltlich wurde im Bereich des ehemaligen Schulsportplatzes der Grundschule Höhn ein Sondergebiet „Schule und ergänzende Nutzungen“ ausgewiesen. Der Bebauungsplan ist seit dem 23.11.2023 wirksam und wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB, Bebauungspläne der Innenentwicklung) aufgestellt.

Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln (Entwicklungsgebot). Die aktuellen Darstellungen des Flächennutzungsplanes weisen für das Plangebiet eine „Fläche für den Gemeinbedarf“ aus. Um den Entwicklungsgebot Rechnung zu tragen, ist die „Gemeinbedarfsfläche“ in eine Sonderbaufläche „Schulen und ergänzende Nutzungen“ zu ändern.

§ 13a BauGB sieht vor, dass der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung angepasst wird. Diese erfolgt ohne Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit, da es sich um eine redaktionelle Änderung handelt, auf die die Vorschriften über die Aufstellung/Änderung von Bauleitplänen keine Anwendung finden.

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 07.05.2024 von der Berichtigung in Form der Darstellung einer „Sonderbaufläche für Schulen und ergänzende Nutzungen“ Kenntnis genommen und stellte diese fest (Feststellungsbeschluss, § 6 Abs. 6 analog).

Mit dieser Bekanntmachung wird die Berichtigung des Flächennutzungsplanes wirksam. Sie wird formell unter der Bezeichnung „15. Änderung des Flächennutzungsplanes“ geführt.

Jedermann kann die Berichtigung des Flächennutzungsplanes bei der Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg, Neumarkt 1, Bauabteilung, 1. Obergeschoss, Zimmer 114, während der allgemeinen Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen:

vormittags

montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

nachmittags

montags bis mittwochs von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich erfasst folgende Flurstücke:

Gemarkung Höhn-Urdorf, Flur 50, Flurstücke 36/4, 45/101, 11/5, 11/9, 83, 101 tlw., 10/10

Internet

Die Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Westerburg ist ab sofort im Internet unter folgender Adresse abrufbar:

https://www.vg-westerburg.de/unsere-verbandsgemeinde/satzungen/

Westerburg, den 17.02.2025
Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg
Markus Hof, Bürgermeister