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Wäller Wochenspiegel - Anzeiger für die Verbandsgemeinde Westerburg
Ausgabe 9/2023
Hauptthemen - Seite 8
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Schulbücher:Wichtige Informationen zur Schulbuchausleihe

An allen allgemeinbildenden Schulen in Rheinland-Pfalz gibt es auch für das kommende Schuljahr 2023/2024 wieder die Möglichkeit, die benötigten Schulbücher auszuleihen.

Bei der Schulbuchausleihe wird wie folgt unterschieden:

a) unentgeltliche Ausleihe

Bei diesem Verfahren können Eltern/Erziehungsberechtigte mit geringem Einkommen (bitte beachten Sie die Einkommensgrenzen auf dem Antragsformular) bis zum 15.03.2023 die Teilnahme an der unentgeltlichen (kostenlosen) Ausleihe der Schulbücher beantragen. Entsprechende Anträge werden über die Schulen ausgegeben.

Anträge die nach Fristablauf gestellt werden, können nicht mehr berücksichtigt werden

b) entgeltliche Ausleihe

Eltern/Erziehungsberechtigte, deren Einkommen die vom Land festgesetzten Einkommensgrenzen überschreitet, können auf freiwilliger Basis an der Ausleihe der Schulbücher gegen ein entsprechendes Nutzungsentgelt teilnehmen. Die Höhe des Entgeltes richtet sich nach der Verwendungsdauer der Bücher. Im Vergleich zum Ladenpreis fallen deutlich geringere Kosten an.

Alle Eltern/Erziehungsberechtigten erhalten von der Schule im Zeitraum vom 16.05.2023 bis zum 31.05.2023 einen persönlichen Freischaltcode mit nähere Informationen zur Beantragung der entgeltlichen Ausleihe. Die Beantragung kann ausschließlich in der Zeit vom 01.06.2023 bis 29.06.2023 per Online-Anmeldung auf dem Internetportal www.LMF-online.rlp.de erfolgen.

Auch hier gilt: Anträge die nach dieser Frist gestellt werden, können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden!

Für Fragen im Zusammenhang mit der Schulbuchausleihe steht bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Neumarkt 1, 56457 Westerburg folgende Ansprechpartnerin zur Verfügung:

Frau Kessler, Tel.: 02663 / 291-220