Aufgrund des § 12 Abs. 2 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) vom 03. April 2014 (GVBl. Rheinland-Pfalz Nr. 5, S. 40) wird für die Stadt Westerburg und die Ortsgemeinden Höhn und Enspel folgende Rechtsverordnung erlassen:
(1) Für die Stadt Westerburg am 09.03.2025, 13.04.2025, 04.05.2025, 15.06.2025, 29.06.2025, 17.08.2025, 21.09.2025 und 05.10.2025, in der Ortsgemeinde Höhn die Sonntage am 30.03.2025, 18.05.2025, 13.07.2025, 24.08.2025 und 12.10.2025 und in der Ortsgemeinde Enspel der Sonntag am 17.08.2025 als Marktsonntage festgelegt.
(1) An Marktsonntagen können privilegierte Spezialmärkte nach § 6 Abs. 2 LMAMG, sowie Floh- und Trödelmärkte nach § 8 LMAMG festgesetzt werden.
(2) An Marktsonntagen können mehrere Veranstaltungen nach § 6 Abs. 2 und § 8 LMAMG auf dem Gebiet der Stadt Westerburg, der Ortsgemeinde Höhn und der Ortsgemeinde Enspel durchgeführt werden.
(3) Veranstaltungen im Rahmen von Marktsonntagen sind in der Zeit von 11:00 bis 18:00 Uhr durchzuführen. Die Zeiten des Hauptgottesdienstes sind zu berücksichtigen.
(1) Ordnungswidrigkeiten können nach § 20 LMAMG geahndet werden.
(2) Auf die Vorschriften der Gewerbeordnung und des Landesgesetzes für Messen, Ausstellungen und Märkte wird verwiesen.
Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Wäller Wochenspiegel in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2025 außer Kraft.