Informationen zur Lernmittelfreiheit im Schuljahr 2024/2025
Für das Schuljahr 2024/2025 haben die Schülerinnen und Schüler der Grundschulen, der Sekundarstufe I und II sowie der in die Schulbuchausleihe einbezogenen Bildungsgänge der berufsbildenden Schulen von der jeweiligen Schule ein Merkblatt mit Informationen zum Antrag auf Lernmittelfreiheit mit einem Antragsformular (insgesamt 6 Seiten) bereits erhalten.
Sie müssen den Antrag auf Lernmittelfreiheit (2 Seiten), bei dem zuständigen Schulträger der Schule stellen, die im Schuljahr 2024/2025 voraussichtlich besucht wird.
Bitte beachten Sie, dass die Abgabefrist 15.03.2024, unbedingt einzuhalten ist.
Der 15.03.2024 ist der letztmalige Termin zur Abgabe des vollständig ausgefüllten und mit Anlagen versehenen Antrages in der Verbandsgemeindeverwaltung Wirges.
Bitte haben Sie Verständnis, das bei später eingehenden Anträgen nicht gewährleistet werden kann, dass die Schulbücher für Ihre Kinder zum Schuljahresbeginn zur Verfügung stehen.
Über den nachfolgenden Link gelangen Sie zur Startseite des Portals, auf welcher Sie den Antrag sowie das Merkblatt dazu ausdrucken und ausfüllen können:
https://lmf-online.rlp.de/service/publikationen/schuljahr-20242025.html
Für Ihre Mühe bedanken wir uns im Voraus.