Der Ortsgemeinderat Ötzingen hat in seiner Sitzung am 28.03.2024 die Durchführung des ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 i.V.m. § 215a Abs. 2 BauGB zum o.g. Bebauungsplan beschlossen.
Die Durchführung des ergänzenden Verfahrens wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich des Plangebietes ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.
Am 06.04.2023 hat der Ortsgemeinderat in öffentlicher Sitzung die 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Haide II“ als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan wurden durch öffentliche Bekanntmachung am 15.05.2023 in Kraft gesetzt.
Gegen die 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Haide II wurde mit Schreiben vom 05.10.2023 eine Mängelrüge innerhalb der Rügefrist von einem Jahr übersandt. Die wirksame Rüge verhindert, dass der gerügte Verstoß / die Mängel mit Ablauf der Rügefrist für die Rechtswirksamkeit des Bebauungsplans unbeachtlich werden. Konkret wurde das Fehlen der erforderlichen Umweltprüfung, des Umweltberichts sowie der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung gerügt. Diese Mängel sind auf das Urteil des Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) vom 18.07.2023 - 4 CN 3.22 - zurückzuführen, welches erklärte, dass § 13b des Baugesetzbuchs (BauGB) mit dem Recht der Europäischen Union unvereinbar ist, da gegen europarechtliche Bestimmungen (Richtlinie über die Strategische Umweltprüfung (SUP-Richtlinie) verstoßen wird. Auch die 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Haide II" wurden damals im Verfahren nach § 13b BauGB durchgeführt.
Aufgrund der Rüge der Naturschutzinitiative e.V. ist der bekannt gemachte Bebauungsplan zur 2. Änderung und Erweiterung "Haide II" aktuell unwirksam.
Um die gerügten Mängel zu beheben, beschloss der Ortsgemeinderat in öffentlicher Sitzung am 28.03.2024 die Durchführung des ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 i.V.m. § 215a Abs. 2 BauGB, um die erforderlichen Ermittlungen nachzuholen und die von der Naturschutzinitiative e.V. aufgezeigten Fehler zu heilen. Ziel ist es, hierdurch einen rechtssicheren Bebauungsplan und allen Beteiligten Planungssicherheit zu schaffen.
Nach erfolgter Durchführung des ergänzenden Verfahrens zur Behebung von Fehlern kann der Bebauungsplan zur 2. Änderung und Erweiterung "Haide II" rückwirkend in Kraft gesetzt werden.
Weiterhin wird auf folgendes hingewiesen:
1. Der Geltungsbereich des Plangebietes ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze und dient der allgemeinen Information.
Der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung steht ebenfalls gemäß § 27a Verwaltungsverfahrensgesetz auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Wirges www.wirges.de zum Download bereit.