Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
| Festgesetzt werden | |
| 1. im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.173.030 Euro |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.332.390 Euro |
| der Jahresüberschuss/Fehlbetrag auf | - 159.360 Euro |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | - 93.550 Euro |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 2.000 Euro |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 210.310 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -208.310 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 301.860 Euro |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| zinslose Kredite auf | 0 Euro |
| verzinste Kredite auf | 0 Euro |
| zusammen auf | 0 Euro |
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 171.953,00 Euro.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| • Grundsteuer A auf | 345 v.H. |
| • Grundsteuer B auf | 465 v.H. |
| • Gewerbesteuer auf | 380 v.H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
| • für den ersten Hund | 20,00 EUR |
| • für den zweiten Hund | 30,00 EUR |
| • für jeden weiteren Hund | 40,00 EUR |
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug 3.146.070,10 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 2.995.840,10 Euro und zum 31.12.2024 voraussichtlich 2.836.480,10 Euro.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz liegen vor, wenn im Einzelfall 10.000,00 Euro überschritten sind.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 0,00 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.
Genehmigung/Unbedenklichkeitsvermerk zur Haushaltssatzung:
Gegen die nicht genehmigungspflichtigen Bestimmungen der Haushaltssatzung 2024 der Ortsgemeinde Leuterod oder die Festsetzungen des Haushaltsplans einschließlich seiner Bestandteile werden keine Bedenken wegen Rechtsverletzung geltend gemacht.
Der in § 4 der Haushaltssatzung auf 171.953,00 € festgesetzte Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird auf Grundlage der vorgelegten Liquiditätsplanung gemäß § 95 Abs. 4 Nr. 3 i.V. m. § 93 Abs. 5 S. 2 und § 105 Abs. 3 GemO genehmigt.
Hinweis:
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 19.04.2024 bis 30.04.2024 im Rathaus der Verbandsgemeinde Wirges, Bahnhofstraße 10, Zimmer 310, während der nachfolgenden Dienstzeiten öffentlich aus:
montags und dienstags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, sowie
mittwochs und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
(ausgenommen am:./.)
Die Einsichtnahme kann nur nach einer vorherigen Terminvereinbarung per Mail an haushalt@wirges.de oder unter der Telefonnummer: 02602/689-334 erfolgen. Nachrichtlich liegt der Haushaltsplan für die gleiche Zeitdauer im Dienstzimmer der Ortsbürgermeisterin in Leuterod während der üblichen Sprechzeiten ebenfalls öffentlich aus. Die Einsichtnahme innerhalb des vorgenannten Zeitraumes kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit der Ortsbürgermeisterin erfolgen. Ebenfalls kann der Haushaltsplan auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Wirges (www.wirges.de) unter der Rubrik „Ortsgemeinde Leuterod - Ortsrecht“ eingesehen werden.
Hinweis nach § 24 Abs. 6 GemO:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.