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Das Rathaus - Informationen für die Bürger in der VG Wirges
Ausgabe 16/2024
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Leuterod für das Jahr 2024 vom 11.04.2024

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

0 Euro

verzinste Kredite auf

0 Euro

zusammen auf

0 Euro

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 171.953,00 Euro.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

• Grundsteuer A auf

345 v.H.

• Grundsteuer B auf

465 v.H.

• Gewerbesteuer auf

380 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

• für den ersten Hund

20,00 EUR

• für den zweiten Hund

30,00 EUR

• für jeden weiteren Hund

40,00 EUR

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug 3.146.070,10 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 2.995.840,10 Euro und zum 31.12.2024 voraussichtlich 2.836.480,10 Euro.

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz liegen vor, wenn im Einzelfall 10.000,00 Euro überschritten sind.

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 0,00 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

§ 9 Weitere Bestimmungen

  1. Die Ortsbürgermeisterin und im Vertretungsfalle der 1. Beigeordnete werden jeweils ermächtigt, über Kreditaufnahmen nach dieser Haushaltssatzung zu entscheiden. Eine Einzelbeschlussfassung wird nicht vorbehalten.
  2. Die Ortsbürgermeisterin, der Beigeordnete und die Bediensteten können bei der Ausübung öffentlicher Ehrenämter im Sinne des § 2 NebVO dienstliche Einrichtungen unentgeltlich nutzen, sofern die Ausübung des Ehrenamtes im Interesse der Ortsgemeinde Leuterod liegt.
Leuterod, den 11.04.2024
gez. Heidi Perpeet - Ortsbürgermeisterin

Genehmigung/Unbedenklichkeitsvermerk zur Haushaltssatzung:

Gegen die nicht genehmigungspflichtigen Bestimmungen der Haushaltssatzung 2024 der Ortsgemeinde Leuterod oder die Festsetzungen des Haushaltsplans einschließlich seiner Bestandteile werden keine Bedenken wegen Rechtsverletzung geltend gemacht.

Der in § 4 der Haushaltssatzung auf 171.953,00 € festgesetzte Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird auf Grundlage der vorgelegten Liquiditätsplanung gemäß § 95 Abs. 4 Nr. 3 i.V. m. § 93 Abs. 5 S. 2 und § 105 Abs. 3 GemO genehmigt.

Montabaur, den 26.03.2024
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Abt. 2B22 Az.1182-901-10
Im Auftrag
(gez. Sarah Stendebach)

Hinweis:

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 19.04.2024 bis 30.04.2024 im Rathaus der Verbandsgemeinde Wirges, Bahnhofstraße 10, Zimmer 310, während der nachfolgenden Dienstzeiten öffentlich aus:

montags und dienstags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr,

donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, sowie

mittwochs und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

(ausgenommen am:./.)

Die Einsichtnahme kann nur nach einer vorherigen Terminvereinbarung per Mail an haushalt@wirges.de oder unter der Telefonnummer: 02602/689-334 erfolgen. Nachrichtlich liegt der Haushaltsplan für die gleiche Zeitdauer im Dienstzimmer der Ortsbürgermeisterin in Leuterod während der üblichen Sprechzeiten ebenfalls öffentlich aus. Die Einsichtnahme innerhalb des vorgenannten Zeitraumes kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit der Ortsbürgermeisterin erfolgen. Ebenfalls kann der Haushaltsplan auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Wirges (www.wirges.de) unter der Rubrik „Ortsgemeinde Leuterod - Ortsrecht“ eingesehen werden.

Hinweis nach § 24 Abs. 6 GemO:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
  2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Verbandsgemeinde Wirges, den 11.04.2024
gez. Alexandra Marzi - Bürgermeisterin