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Das Rathaus - Informationen für die Bürger in der VG Wirges
Ausgabe 18/2025
Amtlicher Teil
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nach § 47 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung

vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in der jeweils geltenden Fassung

Am Mittwoch, den 7. Mai 2025 findet um 18:00 Uhr im Rathaus, Bergstraße 1, 56424 Staudt der Anhörungstermin nach § 47 Baugesetzbuch bezüglich des angedachten Baulandumlegungsverfahrens „Im Bergfeld“ statt.

Alle uns bekannten Eigentümer werden schriftlich eingeladen. Unbekannte betroffene Eigentümer sowie auch sonstige Rechtsinhaber und Interessierte werden hiermit eingeladen.

Das angedachte Umlegungsgebiet „Im Bergfeld“ ist im nachfolgenden Auszug aus den Geobasisinformationen kenntlich gemacht.

Während dieses Termins wird über das Ziel, den Zweck, den allgemeinen Verfahrensablauf und die Abfindungsgrundsätze einer gesetzlichen Baulandumlegung informiert.

Die Wahrnehmung des vorgenannten Termins erfolgt im eigenen Interesse und auf eigene Kosten.

Westerburg, den 14. April 2025
gez. Dr.-Ing. Gabriele Hückelheim
Vorsitzende des Umlegungsausschusses

Hinweis:

Der Inhalt dieser Bekanntmachung kann auch im Internet unter www.wirges.de/gemeinden/staudt/bekanntmachungen eingesehen werden.