Der Ortsgemeinderat Leuterod hat am 15.02.2024 auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), der §§ 2 Abs. 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und des § 30 der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Leuterod vom 05.11.2021 folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
Für die Benutzung der Einrichtung des Friedhofswesens und ihrer Anlagen werden Benutzungsgebühren erhoben. Die Gebührensätze ergeben sich aus der Anlage zu dieser Satzung.
Gebührenschuldner sind:
(1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistungen nach der Friedhofssatzung, bei antragsabhängigen Leistungen mit der Antragstellung.
(2) Die Gebühren werden innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Friedhofsgebührensatzung vom 15.10.2001 außer Kraft.
Hinweis nach § 24 Abs. 6 GemO
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
| 1. | Grabstätten | Gebühr |
| 1.1 | Grabstätten für Erdbestattungen | |
| a) | Wahlgrab (Doppelgrab) | 1.300 € |
| b) | Reihengrab (Einzelgrab) | 400 € |
| c) | Reihengrab bis zum vollendeten 5. Lebensjahr (Kindergrab) | 125 € |
| 1.2 | Urnengrabstätten | |
| a) | Urnenwahlgrab | 600 € |
| b) | Urnenreihengrab | 300 € |
| c) | Anonyme Urnenreihengrabstätte | 300 € |
| Urnenrasenreihengrab | 300 € | |
| 1.3 | Gemischte Grabstätten | |
| a) | Gebühr für eine zusätzliche Urne in einer Reihengrabstätte | 375 € |
| b) | Gebühr für eine zusätzliche Urne in einer Urnenreihengrabstätte | 150 € |
| 1.4 | Sonstige Gebühren | |
| a) | Gebühr für eine zusätzliche Urne in einer Wahlgrabstätte | 150 € |
| 2. | Verlängerung des Nutzungsrechts je Stelle und Jahr bei Wahlgrabstätten/Urnenwahlgrabstätten | Für jedes volle Jahr 1/40 des Betrages nach Nr. 1. Soweit volle Jahre nicht erreicht werden, bemisst sich die Gebühr nach dem abgelaufenen Teil des Jahres. |
| Gebühren für die Grabbereitung (Ausheben und Schließen der Grabstätte) | nach tatsächlichem Aufwand | |
| 4. | Gebühr für Ausgrabungen und Umbettungen | nach tatsächlichem Aufwand |
| 5. | Trauerhallengebühr |
|
| a) | Benutzung für Trauerfeier (inkl. Reinigung) | gebührenfrei |
| b) | Benutzung zur Aufbewahrung Sarg/Urne in der Kühlung, bis zu 4 Tage | 50 € |
| ba) | jeder weitere Tag (Kühlung) | 12,50 € |