Der Ortsgemeinderat Ebernhahn hat in seiner Sitzung vom 08.05.2025 die Änderung der Entgelte für das Gemeindezentrum beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
Entgeltordnung als Anlage zur Benutzungsordnung für die Rosenheckhalle das Gemeindezentrum sowie Entgelte für die Grillhütte ab 01.06.2025
1. Mietpreise
| Rosenheckhalle mit Gastroraum/Küche | |
| für Einwohner und Firmen aus Ebernhahn | |
| ohne Gymnastikraum | 320,00 € + Nebenkosten + Reinigung |
| mit Gymnastikraum | 400,00 € + Nebenkosten + Reinigung |
| Rosenheckhalle mit Gastroraum/Küche | |
| für Auswärtige | |
| ohne Gymnastikraum | 820,00 € + Nebenkosten + Reinigung |
| mit Gymnastikraum | 970,00 € + Nebenkosten + Reinigung |
| Kaution für die Rosenheckhalle | 1.000,00 € |
| Rosenheckhalle - Gymnastikraum/Küche | |
| für Einwohner und Firmen aus Ebernhahn | 80,00 € + Reinigung + Energiepauschale |
| für Auswärtige | 150,00 € + Reinigung + Energiepauschale |
| Gemeindezentrum - Sitzungssaal/Küche | |
| für Einwohner und Firmen aus Ebernhahn | 80,00 € + Reinigung + Energiepauschale |
| für Auswärtige | 150,00 € + Reinigung + Energiepauschale |
| Gemeindezentrum - Probenraum/Küche | |
| für Einwohner und Firmen aus Ebernhahn | 120,00 € + Reinigung + Energiepauschale |
| für Auswärtige | 200,00 € + Reinigung + Energiepauschale |
| Gemeindezentrum - Sitzungssaal/Probenraum/Küche | |
| für Einwohner und Firmen aus Ebernhahn | 200,00 € + Reinigung + Energiepauschale |
| für Auswärtige | 350,00 € + Reinigung + Energiepauschale |
| Gemeindezentrum - Gastronomieraum/Küche | |
| für Einwohner und Firmen aus Ebernhahn | 120,00 € Reinigung + Energiepauschale |
| für Auswärtige | 200,00 € Reinigung + Energiepauschale |
| Grillhütte | |
| für Einwohner und Firmen aus Ebernhahn | 50,00 € + Reinigung + Energiepauschale |
| für Auswärtige | 80,00 € + Reinigung + Energiepauschale |
| 1.1. Mietpreise für Beerdigungskaffee | |
| Gemeindezentrum - Sitzungssaal/Küche | |
| für Einwohner und Firmen aus Ebernhahn | 40,00 € + Nebenkosten nach Aufwand |
| für Auswärtige | 75,00 € + Nebenkosten nach Aufwand |
| Gemeindezentrum - Probenraum/Küche | |
| für Einwohner und Firmen aus Ebernhahn | 60,00 € + Nebenkosten nach Aufwand |
| für Auswärtige | 100,00 € + Nebenkosten nach Aufwand |
| Gemeindezentrum - Sitzungssaal/Probenraum/Küche | |
| für Einwohner und Firmen aus Ebernhahn | 100,00 € + Nebenkosten nach Aufwand |
| für Auswärtige | 175,00 € + Nebenkosten nach Aufwand |
| Gemeindezentrum - Gastronomieraum/Küche | |
| für Einwohner und Firmen aus Ebernhahn | 60,00 € Nebenkosten nach Aufwand |
| für Auswärtige | 100,00 € Nebenkosten nach Aufwand |
| Benutzung Spülmaschine - Gemeindezentrum | 20,00 € |
| Benutzung Beschallungsgerät | 1.Tag | 50,00 € |
| Folgetag | 25,00 € |
| Müllentsorgung: | Pro Müllsack | 8,00 € |
Nutzungsentgelte Inventar (für Ortsvereine und Dorfkneipe unentgeltlich)
| Stehtisch rund (klein) | 6,00 € |
| Stehtisch rund (groß) | 8,00 € |
| Stehtisch rechteckig | 10,00 € |
| Zeltgarnitur (1 Tisch, 2 Bänke) | 15,00 € |
| Mobile Zapfanlage | 50,00 € |
| Energiepauschale | |
| Sitzungssaal, Proberaum, Gastroraum, | 30,00 € |
| Grillhütte | 10,00 € |
2. Regelungen für ortsansässige Vereine:
Übungsstunden und Mitgliederversammlungen: Miet-, Nebenkosten- und Reinigungsfrei.
Kleinveranstaltungen, wie z.B. Weihnachtsfeiern, Sommerfeste, Silvesterpartys:
| Gymnastikraum / Sitzungssaal / | ||
| Gastronomieraum: | 65,- € Kostenpauschale | f. Reinigung etc |
| Probensaal: | 90,- € Kostenpauschale | “ |
Großveranstaltungen, wie z.B. Konzerte, Wandertage, Hallenturniere, Karnevalssitzungen, Oktoberfeste:
Rosenheckhalle: Mietfrei bei Übernahme der Reinigungs- und Nebenkosten (Strom, Wasser, Gas, Sanitärbedarf etc). Die Nebenkosten werden erfasst. Eine Großveranstaltung im Jahr ist miet- und nebenkostenfrei je Verein.
Gemeindezentrum: Mietfrei bei Übernahme der Reinigungskosten und einer Nebenkosten-pauschale für Strom, Wasser, Gas, Sanitärbedarf etc in Höhe von 50,00 €.
3. Sonstige Vermietungen und Sondervereinbarungen:
Geschichtsverein Siershahn:
„Forum Historicum“ - Börse zweimal jährlich an 2 Tagen von Freitags bis Samstags;
Komplette Rosenheckhalle plus komplettes Gemeindezentrum für 1.500,- € pro Veranstaltung pauschal zzgl. Reinigungskosten.
Der Gymnastikraum bleibt am Donnerstag für die Ortsvereine frei und ist am Freitag und Samstag jeweils ab 18.00 Uhr nutzbar.
Raiffeisen-Campus:
Schulturnen in der Rosenheckhalle bis 31.12.2017: 20,- € pro Schulstunde ohne Duschen
Schulturnen in der Rosenheckhalle ab 01.01.2018: 25,- € pro Schulstunde ohne Duschen
Schulturnen in der Rosenheckhalle ab 01.03.2020: 30,- € pro Schulstunde ohne Duschen
Weitere Sonderkonditionen:
Der Ortsbürgermeister kann, im Benehmen mit den Beigeordneten, weitere Sonderkonditionen mit Mietern/Veranstaltern vereinbaren.
4. Reinigungskosten für Reinigungsfirma:
Nach besen- und müllreiner Übergabe fallen zur Nassreinigung der benutzten Räume, der Küchen, der Flurräume, der sanitären Anlagen und der Nebenräume folgende Reinigungspauschalen,
einschließlich Gestellung der Reinigungsgeräte und Reinigungsmittel, an:
| 1. Rosenheckhalle | ||
| Gymnastikraum | 65,00 € | |
| Gymnastikraum mit Umkleiden, Duschen | 95,00 € | |
| Halle | 180,00 € | |
| Halle mit Gastroraum | 245,00 € | |
| Halle mit Umkleiden, Duschen und Gastroraum | 275,00 € | |
| Halle, Gymnastikraum und Gastroraum | 305,00 € | |
| Halle,Gymnastikraum mit Umkleide, Duschen und Gastroraum | 335,00 € | |
| 2. Gemeindezentrum: | ||
| Sitzungsraum | 65,00 € | |
| Probenraum | 90,00 € | |
| Sitzungs- und Probenraum zusammen | 145,00 € | |
| Gastronomieraum | 65,00 € | |
| 3. Grillhütte | 35,00 € | |
Bei übermäßiger Verschmutzung z.B. starke Verklebungen durch Getränke- und Speisereste, Glassplitter etc. wird der Mehraufwand mit 27,- € / Stunde in Rechnung gestellt.
Für den Fall, dass die Mieteinnahmen steuerpflichtig werden, erhöhen sich die Beträge jeweils um die gesetzliche Mehrwertsteuer, mit Ausnahme der Kaution.
Die Entgeltordnung tritt am 01.06.2025 in Kraft.
Hinweis nach § 24 Abs. 6 GemO
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.