Verbandsgemeinde Wirges
Die Ordnungsbehörde informiert: Entfernung von Wespennestern durch die Feuerwehr
Gerade in den Sommermonaten erhält die Feuerwehr wieder häufig Anfragen aus der Bevölkerung bezüglich der Entfernung von Wespennestern. Wespen stehen unter Naturschutz und dürfen durch die Feuerwehr nicht entfernt werden. Wenn möglich muss eine Umsiedlung erfolgen. Nur in Ausnahmefällen, wenn eine Umsiedlung aus technischen oder praktischen Gründen nicht möglich ist und durch die Wespen eine Gefährdung beziehungsweise Störung für Menschen oder Tiere ausgeht …