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Das Rathaus - Informationen für die Bürger in der VG Wirges
Ausgabe 25/2024
Amtlicher Teil
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Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark – Im Großheidchen unterm Weg“ der Ortsgemeinde Mogendorf

Öffentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB)

- Beteiligung der Öffentlichkeit -

Der Ortsgemeinderat Mogendorf hat in seiner Sitzung am 04.06.2024 beschlossen, den Entwurf zum o.g. Bebauungsplan öffentlich auszulegen.

Mit dem gefassten Aufstellungsbeschluss vom 14.11.2023 hat der Ortsgemeinderat Mogendorf beschlossen, den Bebauungsplan „Solarpark - Im Großheidchen unterm Weg“ aufzustellen. Ein Vorhabenträger beabsichtigt auf den Grundstücksparzellen 1870 bis 1880/2, Flur 19, in der Gemarkung Mogendorf eine Freiflächen-Photovoltaikanlage zu errichten (Solarpark). Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Genehmigung des Bauvorhabens zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Die Gemeinden haben Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Eine Erforderlichkeit im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist vorliegend gegeben. Die Verfahrensschritte zur Aufstellung eines Bebauungsplanes richten sich nach dem BauGB. Der o.g. Bebauungsplan wird im Regelverfahren / Normalverfahren aufgestellt. Ein Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Der Flächennutzungsplan wird derzeit im Parallelverfahren geändert (2. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der VG Wirges im Parallelverfahren zu dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Solarpark - Im Großheidchen unterm Weg“ der Ortsgemeinde Mogendorf).

Die gesamten Planunterlagen einschließlich der vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB in der Zeit vom 27.06.2024 bis einschließlich 29.07.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wirges, Bauverwaltung, Zimmer 202, Bahnhofstraße 10, 56422 Wirges in der Zeit von montags und dienstags von 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr sowie mittwochs und freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr für jede Person zur Einsichtnahme öffentlich aus und können auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Wirges in der Rubrik „Rathaus“ unter „Bekanntmachungen“ und der jeweiligen Gemeinde mit folgendem Link eingesehen werden:

https://www.wirges.de/rathaus/bekanntmachungen/

Zuständige Sachbearbeiter:

Herrn Andreas Schwind, Tel.: 02602/689-137,

E-Mail: a.schwind@wirges.de

Herrn Daniel Voß, Tel.: 02602/689-131,

E-Mail: d.voss@wirges.de

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ergehen nachstehende Hinweise:

1. Es liegen die folgenden Arten umweltbezogener Informationen vor:

a) Umweltbericht mit Eingriffs- und Ausgleichsermittlung sowie erforderliche landespflegerischen Maßnahmen und artenschutzrechtlichen Relevanzprüfung

Der Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan und Betrachtung von artenschutzrechtlichen Belangen enthält eine Kurzdarstellung mit den Zielen und Inhalten des Bebauungsplanes und der zu beachtenden Umweltschutzziele. Er beinhaltet eine Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkfaktoren und weiter eine Beschreibung und Bewertung zu den Schutzgütern Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft und Erholung, Menschen, Kultur und sonstige Sachgüter sowie die darauf jeweils zu erwartenden Umweltauswirkungen. Weiterhin werden die Beeinträchtigungen und Kompensationsmaßnahmen gegenübergestellt, die Wechselwirkungen und Entwicklungsprognosen des Umweltzustandes sowie die Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen dargestellt, und die Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen aufgeführt. Anlage zum Umweltbericht bildet ein integrierter Bestands-, Konflikt- und Maßnahmenplan.

b) Bisher eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit umweltbezogenen Informationen

Schreiben des DLR (WW-Osteifel) vom 01.03.2024

zum Schutzgut Pflanzen und Boden

Schreiben des Forstamtes Neuhäusel vom 19.02.2024

zum Schutzgut Pflanzen (Wald)

Schreiben der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz vom 09.02.2024

zum Schutzgut Mensch (Starkregengefährdung), Schutzgut Wasser (Oberflächenwasserbewirtschaftung) und zum Schutzgut Boden (Altablagerung)

Schreiben der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises vom 20.03.2024

zum Schutzgut Boden, Bäume und Pflanzen

Schreiben des Westerwald-Verein e.V. vom 04.03.2024

zum Schutzgut Boden

Schreiben des Landesamtes für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz vom 21.02.2024

zum Schutzgut Boden (Bergbau, Bodengutachten, usw.)

Schreiben der Naturschutzinitiative e.V. vom 07.03.2024

zum Schutzgut Pflanzen und Boden

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Menschen und menschliche Gesundheit finden sich in (a)

Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von Beeinträchtigungen.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Tiere und Pflanzen finden sich in (a) und (b):

Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Lebensraumpotential für Pflanzen und Tiere, Artenschutz sowie Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von Beeinträchtigungen.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden und Wasser finden sich in (a) und (b):

Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Tagebaue, Altlastenstandorten und -verdachtsflächen, anfallendes Oberflächenwasser, Abwasserbehandlung, Empfehlung von Baugrunduntersuchungen sowie Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von Beeinträchtigungen.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft finden sich in (a) und (b):

Es wurden Aussagen getroffen zu den klimatischen Auswirkungen bezogen auf den Versiegelungsgrad sowie den umweltfachlichen Zielsetzungen sowie Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von Beeinträchtigungen.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaft finden sich in (a) und (b):

Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Potenzielle Beeinträchtigungen durch die geplante Änderung sowie Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von Beeinträchtigungen.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter finden sich in (a) und (b):

Es wurde beschrieben, dass keine Kulturgüter oder Sachgüter im Plangebiet vorhanden sind.

2. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei vorgenannter Stelle schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

3. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

4. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Weiterhin wird auf folgendes hingewiesen:

1.

Über die eingegangenen Stellungnahmen wird der Ortsgemeinderat Mogendorf in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

2.

Die den Festsetzungen zugrundeliegenden Vorschriften bzw. DIN-Normen liegen während der o.g. Frist ebenfalls zur Einsichtnahme bereit.

3.

Mit der Abgabe einer Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens eingewilligt.

4.

Der Geltungsbereich des Plangebietes ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze und dient der allgemeinen Information.

Der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung steht ebenfalls gemäß § 27a Verwaltungsverfahrensgesetz auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Wirges www.wirges.de zum Download bereit.

Mogendorf, 07.06.2024
Nicole Hampel, Ortsbürgermeisterin