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Das Rathaus - Informationen für die Bürger in der VG Wirges
Ausgabe 27/2025
Amtlicher Teil
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Satzung der Ortsgemeinde Dernbach zur 1. Änderung der Friedhofsgebührensatzung vom 14.03.2024 vom 18.06.2025

Der Ortsgemeinderat Dernbach hat am 18.06.2025 auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) sowie der §§ 2 Abs. 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und des § 30 der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Dernbach vom 09.02.2021 folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Die Anlage zur Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Dernbach vom 14.03.2024 wird wie folgt geändert:

1. 1. Grabstätten wird in Punkt 1.2. Urnengrabstätten wie folgt ergänzt:

e)

Urnenrasenreihengrabstätte im Friedgarten

inkl. Namensschild

850 €

§ 2

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig treten alle übrigen entgegenstehenden ortsrechtlichen Vorschriften außer Kraft.

56428 Dernbach, 18.06.2025
Ferdinand Düber, Ortsbürgermeister

Hinweis nach § 24 Abs. 6 GemO

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.