Das am 09. Juni 2024 in den Ortsgemeinderat Ebernhahn gewählte Ratsmitglied Thomas Schenkelberg hat sein Mandat aufgrund der vorliegenden Unvereinbarkeit von Amt und Mandat nicht angenommen.
Nach § 45 Kommunalwahlgesetz war eine Ersatzperson einzuberufen.
Ersatzpersonen sind die nicht berufenen Bewerber*innen eines Wahlvorschlages. Ihre Reihenfolge richtet sich nach der Anzahl der auf sie entfallenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Reihenfolge der Benennung im Wahlvorschlag.
Als Ersatzperson aus dem Wahlvorschlag der UWE wurde festgestellt:
Stefanie Schroeder, Ebernhahn
Frau Schroeder hat das Mandat angenommen.
Gemäß § 66 Kommunalwahlordnung gebe ich dies hiermit öffentlich bekannt.