Die Sprechstunde findet mittwochs von 18:00 bis 19:00 Uhr im Bürgermeisterbüro in der Aubachhalle statt.
Georg Holl, Schulstraße 2, 56424 Bannberscheid Handy: 0178 9368256
E-Mail: georg.holl@bannberscheid.de
Internet: www.bannberscheid.de
Ansprechpartnerin und Vermieterin der Grillhütte ist Frau Sabine Glöck, die in der Zeit von 18:30 Uhr bis 20:00 Uhr ausschließlich unter der Telefonnummer 01517-2545071 erreichbar ist.
Ich bitte alle Buchungen und Terminabsprachen zur Grillhütte ausschließlich über Frau Glöck vorzunehmen.
Am 19.12.2024 fand die letzte Sitzung des Gemeinderates Bannberscheid im Jahr 2024 statt. Die Tagesordnung war zwar sehr übersichtlich, bot jedoch jede Menge Diskussionsstoff.
Zunächst stand die Verabschiedung des Forstwirtschaftsplanes auf der Tagesordnung. Dieser wurde vom Gemeinderat zwar genehmigt, allerdings mit der Maßgabe, dass die zuständige Revierförsterin, die am Sitzungstag verhindert war, möglichst in der nächsten Sitzung für Fragen der Ratsmitglieder zur Verfügung steht.
Deutlich breiteren Raum in der Diskussion nahm dann die Beratung des Vorentwurfs des Haushaltsplans 2025 ein. Hier waren seitens der VG Wirges Frau Krimbel und Frau Kiesel anwesend, um das Zahlenwerk vorzustellen und zu erläutern und um fachliche Fragen zu beantworten.
Zunächst stellte der Vorsitzende fest, dass gegenüber dem Planentwurf unter Einbeziehung der erst kürzlich beschlossenen Erhöhung der Kreisumlage und geringeren Einnahmen im Forsthaushalt, der Ergebnishaushalt ein Defizit von rund 100.000 € aufweist.
Das Defizit resultiert zum einen aus den deutlich höheren Kreis- und Verbandsgemeindeumlagen und zum anderen (rd. 50.000 €) aus Mindereinnahmen, die durch die Grundsteuerreform bedingt sind. Hier werden fast ausschließlich die Gewerbebetriebe in Bannberscheid um diesen Betrag entlastet.
Bei einem nicht ausgeglichenen Ergebnishaushalt besteht immer das Risiko, dass seitens der Kommunalaufsichtsbehörde der Haushalt nicht genehmigt wird, weil die Ortsgemeinde nicht alle Möglichkeiten Einnahmen zu erzielen oder Ausgaben zu reduzieren ausgeschöpft hat.
Auch sei in der Zukunft mit weiter steigenden Umlagesätzen zu rechen. Beide Punkte (steigende Umlagen und geringere Grundsteuereinnahmen) seien keine Einmaleffekte, sondern würden sich dauerhaft jedes Jahr bemerkbar machen. Um daher die Finanzlage zumindest teilweise nachhaltig zu verbessern, stellte der Vorsitzende seine Überlegung zur Diskussion, einen Ausgleich im Ergebnishaushalt durch Einsparungen bei Ausgaben (tlw. durch Verzicht und tlw. durch Verschieben in Folgejahre) und höhere Einnahmen (maßvolle Erhöhung der Grundsteuer B und insbesondere der Gewerbesteuer, was sich dauerhaft auswirken würde) zu erreichen. Für die Gewerbebetriebe würden sich dabei in der Summe keine, für privat genutzte Wohngebäude jedoch eine moderate Mehrbelastung ergeben.
Nach intensiver Diskussion, in der auch auf eine mögliche Gesetzesänderung im Landesrecht zur Erhebung der Grundsteuer hingewiesen wurde, die es den Kommunen ermöglichen soll getrennte Hebesätze für Wohn- und Gewerbegrundstücke festzusetzen, lehnte die Mehrheit des Gemeinderates die vorgeschlagenen Änderungen ab und stimmte dem Haushaltsplan so wie vorgelegt mit 6 Ja- und 2 Nein-Stimmen bei 4 Enthaltungen zu.
Weitere Punkte der Sitzung waren:
Ersatzbeschaffung einer Gewerbespülmaschine für die Küche der Aubachhalle
Durch eine Fachfirma wurde die vorhandene Spülmaschine geprüft. Dabei stellten sich vielfältige Mängel heraus. Eine Instandsetzung ist unwirtschaftlich; auch wären keine Ersatzteile zur Verfügung. Eine neue Maschine wird etwas mehr als 4.000 € kosten, ein baugleiches Modell als Messemodel rd. 2.500 €. Der Rat ersucht den Vorsitzenden die Maschine vor Ort in Augenschein zu nehmen und hinsichtlich bisheriger Nutzungsdauer und Anwenderfreundlichkeit zu prüfen.
Ausschreibung Planungsleistung Neubaugebiet
Die europaweite Ausschreibung hat sich weiter verzögert. Derzeit ist von einer Veröffentlichung am 10. Januar 2025 auszugehen. Damit kann die bauliche Erschließung kaum noch im Jahr 2025 begonnen werden.
Bebauungsplan Bergstraße
Ein Planungsbüro hat für die Erstellung des Bebauungsplanes ein Leistungs- und Honorarangebot vorgelegt. Bei Gesamtkosten von rd. 18.000 € beträgt der gemeindliche Anteil rund 3.600 €. Seitens des Büros wird nunmehr der städtebauliche Vertrag erstellt, der durch den Gemeinderat zu beschließen ist; anschließend kann der Aufstellungsbeschluss gefasst werden.
Dokumentation Oberflächenschäden nach Glasfaserverlegung
Der Zustand der Oberflächen von Gehwegen und Straßen nach erfolgter Glasfaserverlegung wurde fotografisch festgehalten. Die Fotos samt zugehörigen Erläuterungen werden vom Vorsitzenden in ein Dokument überführt, welches dem ausführenden Unternehmen zur Mängelbeseitigung übermittelt werden wird.
Am Sonntag, dem 5. Januar hat unser neuer Pfarrer, Herr Andreas Fuchs, seinen ersten Gottesdienst in unserer Kirche „Maria, Hilfe der Christen“ gehalten. Aus diesem Anlass wurde er vor Beginn des Gottesdienstes durch den Ortsbürgermeister Georg Holl begrüßt. In seiner kurzen Ansprache brachte er zum Ausdruck, dass die 318 Katholiken in Bannberscheid froh und glücklich darüber seien, dass Pfarrer Fuchs - nach einer nicht allzu langen Unterbrechung - die Nachfolge der Pfarrer Karbach und Plogmann angetreten hat.
Im Rahmen des Gottesdienstes wurde dann auch den Sternsingern für Ihren Einsatz gedankt (s. auch nachstehenden Bericht).
Im Anschluss an den Gottesdienst übereichte Ortsbürgermeister Georg Holl Herrn Pfarrer Fuchs noch ein Präsent und lud ihn zu einem bilateralen Gedankenaustauschstand im Rahmen eines gemeinsamen Essens ein.
Abschließend stand dann Pfarrer Fuchs den Kirchenbesuchern noch Rede und Antwort.
Unsere diesjährige Sternsinger-Aktion konnte nach längerer Zeit endlich mal wieder im gesamten Gemeindegebiet durchgeführt werden.
Zu verdanken ist dies engagierten Müttern aus der Gemeinde, die unermüdlich dafür warben, dass genügend Kinder mitmachten und natürlich auch von Erwachsenen betreut wurden.
So konnten insgesamt 3 Gruppen mit zusammen 12 Kindern gebildet werden, welche am Vormittag des 4. Januar 2025 von Haus zu Haus gingen und Geld für Kinder in Not sammelten.
Erfreulicherweise kamen dabei über 1.200 € und für die Kinder natürlich noch die ein oder andere Süßigkeit zusammen. Ein ganz toller Erfolg für den ich mich an dieser Stelle ganz herzlich bedanke.
Das Adventsfenster der Kirmesgesellschaft war ein großer Erfolg und zog zahlreiche Besucher an. Die Veranstaltung bot eine wunderbare Gelegenheit für Kinder und Erwachsene, gemeinsam in die festliche Stimmung einzutauchen.
Besonders die Mitmachaktion kam hervorragend an. Die Kinder waren voller Begeisterung und Eifer dabei, als sie Rentiere, Schneeflocken und auch Herzen bastelten.
Die Kirmesgesellschaft bedankt sich herzlich bei allen Besuchern für diesen schönen Abend!
Die Kirmesgesellschaft möchte sich herzlich für die überwältigende Teilnahme am Kranzwürfeln 2024 bedanken. Mit etwa 60 Personen, die an diesem Event teilnahmen, wurden unsere Erwartungen weit übertroffen. Mit so einer Resonanz hätten wir nie gerechnet!
Die über 70 Kränze waren schnell ausgewürfelt und es kam zum spannenden Auswürfeln des begehrten Jahreskranzes. Insgesamt 46 Personen versuchten ihr Glück. Emil legte bereits zu Beginn mit der Augenzahl 19 stark vor. Doch nur einer, Florian, konnte mit ihm gleichziehen. Im spannenden Stechen setzte sich schließlich Florian durch und sicherte sich den Jahreskranz.
Wir bedanken uns herzlich für das durchweg positive Feedback von allen Teilnehmern und freuen uns darauf, auch im Jahr 2025 das Kranzwürfeln mit euch zu starten.
Zum Abschluss wünschen wir euch allen einen wunderbaren Start in das Jahr 2025. Mögen all eure Wünsche in Erfüllung gehen und das neue Jahr voller Freude und Erfolg sein.
Tipps & Tricks gegen das digitale Chaos auf Smartphone und Tablet: Das bietet ab sofort der DIGITAL-Stammtisch in Bannberscheid. Alle 14 Tage mittwochs um 10 Uhr treffen wir uns im Sitzungssaal der Aubachhalle und schauen, dass wir den Spaß an der digitalen Welt nicht nur den Jüngeren überlassen.
Worum geht’s also? Ein paar Stichworte: sichere Bedienung von Smartphone und Tablet, neue und nützliche Apps, aktuelle Themen wie E-Rezept, Elektronische Patienten-Akte und Online-Banking, kurz "digitale Alltagskompetenz". Das alles in geselliger Runde mit Zeit für Fragen, Austausch und gegenseitige Hilfe. Einfach und verständlich erklärt, ohne Druck und mit viel Spaß.
Wir starten am Mittwoch, 15.01.2025, um 10 Uhr. Unser Stammtisch dauert ca. 1,5 Stunden und die Teilnahme ist kostenlos. Alter? Egal, Hauptsache interessiert und neugierig. Wer Fragen hat, meldet sich bei Wolfgang Gnoss, Tel. 0178 2778595
Kaum fällt die weiße Pracht vom Himmel, gibt es wieder Fragen und Beschwerden hinsichtlich Räumen und Streuen.
Deshalb an dieser Stelle der Verweis auf die Reinigungssatzung der Ortsgemeinde Bannberscheid mit den im Winter maßgebenden Regelungen:
(1) Wird durch Schneefälle die Benutzung von Gehwegen erschwert, so ist der Schnee unverzüglich wegzuräumen. Gefrorener oder festgetretener Schnee ist durch Loshacken zu beseitigen. Der weggeräumte Schnee ist so zu lagern, dass der Verkehr auf den Fahrbahnen und Gehwegen nicht eingeschränkt und der Abfluss von Oberflächenwasser nicht beeinträchtigt werden. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Bei Tauwetter sind die Abflussrinnen von Schnee und Schneematsch freizuhalten. § 5 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend. Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg und die Fahrbahn geschafft werden.
(1) Die Streupflicht erstreckt sich auf Gehwege bei Glätte. Soweit kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein begehbarer Streifen von 1,5 m Breite entlang der Grundstücksgrenze.
(2) Die Benutzbarkeit der Gehwege ist durch Bestreuen mit abstumpfenden Stoffen (Asche, Sand, Sägemehl) herzustellen. Eis ist aufzuhacken und zu beseitigen. Salz soll auf Gehwegen nur in geringer Menge zur Beseitigung festgefahrener und festgetretener Eis- und Schneerückstände verwendet werden; die Rückstände sind nach dem Auftauen der Eis- und Schneerückstände unverzüglich zu beseitigen. Rutschbahnen sind unverzüglich zu beseitigen.
(3) Die bestreuten Flächen vor den Grundstücken müssen in ihrer Längsrichtung und die Überwege so aufeinander abgestimmt sein, dass eine durchgehend benutzbare Gehfläche gewährleistet ist. Der später Streuende hat sich insoweit an die schon bestehende Gehwegrichtung vor den Nachbargrundstücken anzupassen.
(4) Die Gehwege sind erforderlichenfalls mehrmals am Tage so zu streuen, dass während der allgemeinen Verkehrszeiten von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr auf den Gehwegen keine Rutschgefahr besteht.“
Der Bauhof erfüllt den Winterdienst der Ortsgemeinde auf ihren Flächen.
Aufgrund großer Schneemengen, beengter Straßenverhältnisse, parkender Autos und der Breite des Schneeräumschildes kann es passieren, dass der Schneepflug den Schnee wieder auf den Gehweg bzw. die Einfahrt schiebt. Vor allem dann, wenn der von Anliegern/-innen geräumte Schnee auf der Straße abgelagert wird. Dies lässt sich nicht vermeiden. Auch der Umstand das freigeräumte Hof- und Garagenzufahrten durch die Schneeräumung wieder „zugeräumt“ werden, ist letztlich bei der Vielzahl dieser Zufahrten, unvermeidlich.
Bei allen vermeintlichen Problemen und diesbezüglichen Beschwerden ist letztlich festzuhalten, dass die Schneeräumung der Straßen als freiwillige Leistung durch ein Unternehmen im Auftrag der Ortsgemeinde durchgeführt wird. Ohne diese Beauftragung müssten die Anlieger diese Leistung übernehmen.