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Das Rathaus - Informationen für die Bürger in der VG Wirges
Ausgabe 4/2024
Amtlicher Teil
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3. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wirges

Bekanntgabe des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Verbandsgemeinde Wirges hat in seiner Sitzung am 07.12.2023 beschlossen, den o.g. Flächennutzungsplan in einem Teilbereich zu ändern. Der Änderungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Der Geltungsbereich des Plangebietes ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.

Wirges, 15.01.2024
Alexandra Marzi, Bürgermeisterin

3. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wirges

Öffentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

- frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit -

Der Rat der Verbandsgemeinde Wirges hat in seiner Sitzung am 07.12.2023 beschlossen, die Unterlagen betreffend der 3. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wirges öffentlich auszulegen.

Die voestalpine Signaling Siershahn GmbH beabsichtigt, ihren Unternehmenssitz im Gewerbegebiet Halsschlag (Ortsgemeinde Siershahn) über die Gemarkungsgrenze hinaus zu erweitern. Das zukünftige Bebauungsplangebiet befindet sich somit in der Gemarkung Wirges. Bauplanungsrechtlich liegen die Grundstücke im Außenbereich, sodass eine Bebauung grundsätzlich nicht zulässig ist. Um Baurecht zu schaffen, hat der Stadtrat der Stadt Wirges am 06.11.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf dem Halsschlag“ im Regelverfahren/Normalverfahren beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplanes sieht die Festsetzung eines Gewerbegebietes nach § 8 BauNVO vor. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Wirges stellt für den zukünftigen Vorhabenbereich eine landwirtschaftliche Fläche dar. Damit der aufzustellende Bebauungsplan dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 Satz 1 Baugesetzbuch entspricht, ist im sogenannten Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB) der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Wirges zu ändern. Die Planung dient der dauerhaften Sicherung und Entwicklung des Unternehmensstandortes und der hiermit verbundenen Arbeitsplätze sowie der Wohlfahrtswirkungen in der Gemeinde und in der Region. Die Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 01.02.2024 bis einschließlich 04.03.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wirges, Bauverwaltung, Zimmer 202, Bahnhofstraße 10, 56422 Wirges in der Zeit von montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr zur jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus und können auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Wirges in der Rubrik „Rathaus“ unter „Bekanntmachungen“, Unterrubrik „Verbandsgemeinde Wirges“ eingesehen werden.

Link zur Internetseite der Verbandsgemeinde Wirges:

https://www.wirges.de/rathaus/bekanntmachungen/verbandsgemeinde-wirges/

Es wird auf folgendes hingewiesen:

  1. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei vorgenannter Stelle schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
  2. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
  3. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird der Rat der Verbandsgemeinde Wirges in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
  4. Die den Festsetzungen zugrundeliegenden Vorschriften bzw. DIN-Normen liegen während der o.g. Frist ebenfalls zur Einsichtnahme bereit.
  5. Mit der Abgabe einer Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens eingewilligt.
  6. Der Geltungsbereich des Plangebietes ergibt sich aus der vorstehend abgedruckten Skizze und dient der allgemeinen Information.

Der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung steht ebenfalls gemäß § 27a Verwaltungsverfahrensgesetz auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Wirges www.wirges.de zum Download bereit.

Wirges, 15.01.2024
Alexandra Marzi, Bürgermeisterin