Titel Logo
Das Rathaus - Informationen für die Bürger in der VG Wirges
Ausgabe 42/2024
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Da sich in der letzten Zeit berechtigte Beschwerden über die fehlende Einhaltung der Straßenreinigungspflicht einiger Mitbürger und demzufolge auch über den Zustand der entsprechenden Straßen-/Gehwegbereiche häufen, möchten wir hiermit nochmals eindringlich auf die entsprechenden Pflichten der Grundstückseigentümer hinweisen.

Nach der Straßenreinigungssatzung der jeweiligen Stadt/Ortsgemeinde sind alle Eigentümer bebauter und unbebauter Grundstücke innerhalb der geschlossenen Ortslage verpflichtet, den an ihr Anwesen grenzenden Straßen-/Gehwegbereich regelmäßig zu reinigen.

Das Säubern der Straße umfasst insbesondere die Beseitigung von Kehricht, Schlamm, Gras, Unkraut und sonstigem Unrat jeder Art, die Entfernung von Gegenständen, die nicht zur Straße gehören, die Säuberung der Straßenrinnen, Gräben und der Durchlässe.

Wir hoffen, dass alle Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Wirges auch in Zukunft mit dazu beitragen, dass unsere Stadt/Ortsgemeinden ein gepflegtes Erscheinungsbild bieten.

Verbandsgemeindeverwaltung Wirges
Fachbereich 4 Verbandsgemeindewerke, Straßen und Gewässer