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Das Rathaus - Informationen für die Bürger in der VG Wirges
Ausgabe 43/2024
Amtlicher Teil
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Anpassung der Gebührenordnungen der gemeindlichen Gebäude

Der Ortsgemeinderat Dernbach hat in seiner Sitzung vom 04.09.2024 die Anpassung der Gebührenordnung der gemeindlichen Gebäude beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

Gebührenordnung für das Gemeindezentrum der Ortsgemeinde Dernbach

Bei Mietern von Außerhalb der Ortsgemeinde Dernbach wird ein erhöhter Mietzins erhoben.

Nebenkosten und Endreinigung bleiben gleich.

Bei Unternehmen wird ebenfalls ein erhöhter Mietzins erhoben.

Nebenkosten und Endreinigung bleiben gleich.

Soweit der Mietzins und sonstige Kosten umsatzsteuerpflichtig sind, ist diese Umsatzsteuer zusätzlich zu den o.g. Preisen zu leisten.

Bei mehrtägiger Vermietung wird kein Preisnachlass gewährt.

Für die Probenarbeit, Vorstandsitzungen oder Mitgliederversammlungen der Ortsvereine fallen keine Gebühren an.

Bei Veranstaltungen im Großen Saal zahlen auch die Vereine den jeweiligen Mietzins.

In begründeten Einzelfällen kann von der Erhebung des Mietzinses ganz oder teilweise abgesehen werden. Hierüber entscheidet der Ortsbürgermeister.

Diese Benutzungsordnung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft

Dernbach, 23.10.2024
Ferdinand Düber, Ortsbürgermeister
Gebührenordnung für das Sportplatzgebäude der Ortsgemeinde Dernbach

Bei Mietern von Außerhalb der Ortsgemeinde Dernbach wird ein erhöhter Mietzins erhoben.

Nebenkosten und Endreinigung bleiben gleich.

Bei Unternehmen wird ebenfalls ein erhöhter Mietzins erhoben.

Nebenkosten und Endreinigung bleiben gleich.

Soweit der Mietzins und sonstige Kosten umsatzsteuerpflichtig sind, ist diese Umsatzsteuer zusätzlich zu den o.g. Preisen zu leisten.

Bei mehrtägiger Vermietung wird kein Preisnachlass gewährt.

Für die Probenarbeit, Vorstandsitzungen oder Mitgliederversammlungen der Ortsvereine fallen keine Gebühren an.

Bei Veranstaltungen im Großen Saal zahlen auch die Vereine den jeweiligen Mietzins.

In begründeten Einzelfällen kann von der Erhebung des Mietzinses ganz oder teilweise abgesehen werden. Hierüber entscheidet der Ortsbürgermeister.

Diese Benutzungsordnung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft

Dernbach, 23.10.2024
Ferdinand Düber, Ortsbürgermeister
Gebührenordnung für Räume im Rathaus der Ortsgemeinde Dernbach

Bei Mietern von Außerhalb der Ortsgemeinde Dernbach wird ein erhöhter Mietzins erhoben.

Nebenkosten und Endreinigung bleiben gleich.

Soweit der Mietzins und sonstige Kosten umsatzsteuerpflichtig sind, ist diese Umsatzsteuer zusätzlich zu den o.g. Preisen zu leisten.

Bei mehrtägiger Vermietung wird kein Preisnachlass gewährt.

Für die Probenarbeit, Vorstandsitzungen oder Mitgliederversammlungen der Ortsvereine fallen keine Gebühren an.

Bei Veranstaltungen im Großen Saal zahlen auch die Vereine den jeweiligen Mietzins.

In begründeten Einzelfällen kann von der Erhebung des Mietzinses ganz oder teilweise abgesehen werden. Hierüber entscheidet der Ortsbürgermeister.

Diese Benutzungsordnung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft

Dernbach, 23.10.2024
Ferdinand Düber, Ortsbürgermeister

Hinweis nach § 24 Abs. 6 GemO

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.