Die Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Moschheim/Bannberscheid werden zu einer Jagdgenossenschaftsversammlung am Dienstag, 10.12.2024, 18.00 Uhr in die Aubachhalle Sitzungssaal, Schulstraße, 56424 Bannberscheid eingeladen.
| Tagesordnung: | |
| 1. | Wahl einer Beisitzerin/eines Beisitzers im Jagdvorstand |
| 2. | Jagdverpachtung |
| 3. | Übertragung von Aufgaben an den Jagdvorstand |
| 4. | Mitteilungen, Anfragen und Sonstiges |
Hinweis:
Gemäß § 9 Abs. 1 BJG bilden die Eigentümer der Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, eine Jagdgenossenschaft.
Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf, z.B. Gebäudeflächen, die dem Aufenthalt von Menschen dienen, die mit solchen Gebäuden räumlich zusammenhängen, sowie Hofräume und Hausgärten, die unmittelbar an eine Behausung anstoßen und durch eine Umfriedung oder sonst erkennbar abgegrenzt sind, sind nicht Mitglieder der Jagdgenossenschaft.
Grundstückseigentümer können durch eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht vertreten werden. Zum Nachweis der Wahlberechtigung dient der jeweilige Grundbuchauszug. Die jeweiligen Grundstückseigentümer können bei Bedarf Auskünfte aus dem Jagdkataster bei der Verbandsgemeindeverwaltung (Zimmer 106) einholen.