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Das Rathaus - Informationen für die Bürger in der VG Wirges
Ausgabe 47/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

der Genehmigung und der Wirksamkeit der 2. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wirges, Westerwaldkreis

Aufgrund § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) wird Folgendes bekannt gemacht:

Der Verbandsgemeinderat der Verbandgemeinde Wirges hat den Feststellungsbeschluss über die 2. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wirges in seiner öffentlichen Sitzung am 02.10.2024 gefasst.

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat mit Schreiben vom 05.11.2024, Az. 2A/610-12/10, die 2. Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zu dem Bebauungsplanverfahren „Solarpark - Im Großheidchen unterm Weg“ der Ortsgemeinde Mogendorf genehmigt (§ 6 Abs.1 Baugesetzbuch). Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht, womit die Flächennutzungsplanänderung wirksam wird.

Die 2. Teiländerung des Flächennutzungsplanes kann während der allgemeinen Dienststunden von jedermann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wirges, Fachbereich 3 - Bauen, Klimaschutz und Immobilien, Zimmer 202, Bahnhofstraße 10, 56422 Wirges, eingesehen werden. Über die Inhalte wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Sie besteht aus der Planzeichnung, der Begründung mit Umweltbericht sowie der zusammenfassenden Erklärung.

Der räumliche Geltungsbereich der 2. Teiländerung des Flächennutzungsplanes ergibt sich aus der nachfolgend abgedruckten Planskizze.

Der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung zum Inkrafttreten der 2. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wirges steht ebenfalls gemäß § 27a Verwaltungsverfahrensgesetz auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Wirges www.wirges.de zum Download bereit.

Folgender Hinweis wird gegeben:

Auf die Beachtlichkeit der Verletzung von Vorschriften gemäß den Bestimmungen des § 214 BauGB wird hingewiesen.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

1.

eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2.

eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und

3.

nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde (Verbandsgemeinde Wirges) unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Wirges, 11.11.2024
gezeichnet
Alexandra Marzi, Bürgermeisterin