Der Ortsgemeinderat Helferskirchen hat in seiner Sitzung vom 16.10.2024 die Anpassung der Benutzungsentgelte für die Sonnenberghalle beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:
Benutzungsentgelte für die Benutzung der Sonnenberghalle und der Nebenräume
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| Miete |
| 1. | Benutzung des Thekenraumes, einschl. Kühlraum und Küche für allgemeine Veranstaltungen Miete pro Tag einschl. Nebenkosten (wie z.B. Heizung und Beleuchtung) ohne Reinigung f. Einwohner | 100,00 € |
| 2. | Benutzung des Thekenraumes, einschl. Kühlraum und Küche für allgemeine Veranstaltungen Miete pro Tag einschl. Nebenkosten (wie z.B. Heizung und Beleuchtung) ohne Reinigung f. Auswärtige | 150,00 € |
| 3. | Benutzung der Halle und des Thekenraumes, einschl. Kühlraum und Küche für allgemeine Veranstaltungen der Ortsvereine Miete pro Tag einschl. Nebenkosten (wie z.B. Heizung und Beleuchtung) ohne Reinigung f. Einwohner | 250,00 € |
| 4. | Benutzung der Halle und des Thekenraumes, einschl. Kühlraum und Küche für Auswärtige Miete pro Tag einschl. Nebenkosten (wie z.B. Heizung und Beleuchtung) ohne Reinigung f. Auswärtige | 500,00 € |
| 5. | Benutzung der Bühne (Mieter baut auf und ab) | 50,00 € |
| 6. | Benutzung der Halle und des Thekenraumes, einschl. Kühlraum und Küche für Kinderkarneval Miete pro Tag einschl. Nebenkosten (wie z.B. Heizung und Beleuchtung) ohne Reinigung | 80,00 € |
| 7. | Für Übungsstunden steht den Ortsvereinen die Halle kostenlos zur Verfügung. Diese Übungsstunden sind beim Sportverein und Musikverein bereits festgelegt. Die anderen Vereine melden ihren Bedarf jeweils an. | |
| 7.1 | Übungs/Trainingsstunden auswärtige Vereine | 30,00 € /pro Std. |
| 8. | Beat-Party oder ähnliche Veranstaltungen (incl. Auslegen des Bodens) | 1.000,00 € |
| 8.1 | Auslegung des Bodens bei übrigen Veranstaltungen, falls erforderlich | 155,00 € |
| Bei Veranstaltungen, die den Hallenboden in besonderer Weise beanspruchen, z.B. durch die Art der Bestuhlung wie Zeltgarnituren, Pavillions, wird das Nutzungsentgelt vereinbart | |
| 9. | Bei anderen Vereinen oder Gruppen, die keine Ortsvereine sind, werden Miete und Nebenkosten vom Ortsgemeinderat vor Vertragsabschluß festgelegt | |
| 10. | Abhandenkommen oder Bruch von Hausrat ist zu ersetzen oder wird in Rechnung gestellt Gläser | 1,50 € |
| (Wasser/Sekt) Wein | 5,00 € |
| 11. | Jahresmiete Abstellraum | 200,00 € |
| 12. | Bei Verletzung der Reinigungspflicht werden die entstehenden Reinigungskosten dem Veranstalter auf Einzelnachweis zusätzlich berechnet | |
| Bei häufigen Vermietungen für den gleichen Mieter wird ein Rahmenvertrag abgeschlossen | |
Die Entgeltordnung tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Hinweis nach § 24 Abs. 6 GemO
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.