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Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Asbach
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Ablauf Grabnutzungsrecht auf dem Friedhof in Buchholz

Bei der nachstehenden Grabstätte wurde im Rahmen eines Ortstermins festgestellt, dass diese nicht mehr gepflegt wird.

Peter Görres, früher in Buchholz, Sauerwiese 6 wohnhaft gewesen

Grab H – V - 3

Es konnten bislang aus dem in § 13 der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Buchholz genannten Personenkreis keine nahen Angehörige, oder anderweitig Verpflichtete ermittelt werden, so dass hiermit öffentlich nach nahen Angehörigen oder anderen Personen gesucht wird, die für diese Grabstätte verantwortlich sind, oder hierzu Angaben machen können.

Gerne kann bis zum 09.02.2024 Kontakt zur Friedhofsverwaltung aufgenommen werden.

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Mitarbeiterin im Rathaus in Asbach,

Frau Anke Ewens, Tel. 02683-912226 oder anke.ewens@vg-asbach.de

Buchholz, den 04.01.2024

Konrad Peuling, Bürgermeister

Auszug aus der Friedhofssatzung:

§ 13 Nutzungsberechtigung

(1) Nach Eintritt eines Sterbefalles soll der Friedhofsverwaltung von den Angehörigen aus dem nachstehend aufgeführten Personenkreis ein Nutzungsberechtigter / eine Nutzungsberechtigte genannt werden. Wird keine derartige Regelung getroffen, geht das Nutzungsrecht in nachstehender Reihenfolge über: a) auf den überlebenden Ehegatten / die überlebende Ehegattin, b) auf die Kinder, c) auf die Enkel, d) auf die Eltern, e) auf die Geschwister, f) auf sonstige Erben. Innerhalb der einzelnen Gruppe wird unter Ausschluss der übrigen Angehörigen der Gruppe die nach Jahren älteste Person nutzungsberechtigt.