Bei der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach (Landkreis Neuwied) ist die Stelle der/des
hauptamtlichen
Bürgermeisterin / Bürgermeisters
wegen Ablauf der Amtszeit des Stelleninhabers zum 1. Januar 2026 neu zu besetzen.
Der Amtsinhaber beabsichtigt sich um die Wiederwahl zu bewerben.
Zur Verbandsgemeinde Asbach gehören 4 Ortsgemeinden mit insgesamt rund 24.000 Einwohnern. Die Verwaltung hat ihren Sitz in Asbach.
Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister wird am Sonntag, 06. April 2025, unmittelbar von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde Asbach für eine Amtszeit von acht Jahren gewählt (Urwahl). Hat bei dieser Wahl kein(e) Bewerber(in) mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, so findet am Sonntag, den 27. April 2025, eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen/Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.
Wählbar zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister ist, wer
| - | Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige/r eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist, |
| - | am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat, |
| - | nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist sowie |
| - | die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten. |
Nicht gewählt werden kann, wer am Tag der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Die/der Gewählte wird in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen.
Die Besoldung richtet sich nach der Kommunal-Besoldungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Danach ist das Amt den Besoldungsgruppen B 3 / B 4 zugeordnet. In der ersten Amtszeit wird das Amt zunächst in die Besoldungsgruppe B 3 eingestuft. Eine Höherstufung in die Besoldungsgruppe B 4 ist frühestens nach Ablauf der ersten zwei Jahre der Amtszeit zulässig. Neben der Besoldung wird eine Dienstaufwandsentschädigung gewährt.
Unabhängig von einer Bewerbung auf diese Ausschreibung ist zur Teilnahme als Bewerberin/als Bewerber an der Wahl die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlags durch eine Partei oder Wählergruppe oder als Einzelbewerberin/Einzelbewerber nach Maßgabe der Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung des Landes Rheinland-Pfalz erforderlich. Die Frist zur Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlages läuft am 48. Tag vor der Wahl (17. Februar 2025), um 18:00 Uhr, (Ausschlussfrist) ab.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen, die der Wahlleiter spätestens am 69. Tag (27. Januar 2025) vor der Wahl im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Asbach öffentlich bekanntmacht.
Mit der Bewerbung kann gleichzeitig das Einverständnis erklärt werden, dass den Parteien und Wählergruppen des Verbandsgemeinderates die eingegangene Bewerbung bekannt gegeben und Einsicht in die Unterlagen gewährt wird. Das Einverständnis kann auf eine oder mehrere Parteien und/oder Wählergruppen beschränkt werden. Die Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf das ordnungsgemäße Einreichen einer Bewerbung keinen Einfluss.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Führungszeugnis, Zeugnisabschriften und lückenlosem Nachweis der bisherigen Tätigkeiten) werden erbeten bis zum 17. Februar 2025 (keine Ausschlussfrist) an
Verbandsgemeindeverwaltung Asbach
- Bürgermeisterwahl -
z. Hd. des Wahlleiters
Flammersfelder Straße 1
53567 Asbach