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Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Asbach
Ausgabe 10/2026
Sonstige amtliche Mitteilungen
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Niedermühlen: Straße für Schulbus freihalten!

Aufgrund der Sperrung der K 64 in Altenhofen muss der Schulbus ab dem 06. März 2026 (bis voraussichtlich Ende Mai) in Niedermühlen wenden.

Dazu befährt der Bus an Schultagen die Straße „Zur Wallfahrtskapelle“.

In der Straße gilt aufgrund der geringen Fahrbahnbreite gesetzliches Haltverbot. Im Zusammenhang mit dem Schulbus-Verkehr macht die Straßenverkehrsbehörde trotzdem in besonderer Weise darauf aufmerksam, dass die Gemeindestraße „Zur Wallfahrtskapelle“ in ihrem gesamten Verlauf freizuhalten ist!

Dem Schulbus muss ungehindert die Durchfahrt ermöglicht werden, da er im Streckenverlauf nicht rückwärts fahren kann.

Asbach, 20.02.2026
Verbandsgemeindeverwaltung Asbach
Straßenverkehrsbehörde