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Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Asbach
Ausgabe 11/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachungder Unteren Landwirtschaftsbehördeüber verkäufliche Landwirtschaftsflächen

Über die Genehmigung der Veräußerung des nachstehenden Grundstückes ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

Gemarkung Griesenbach

Flur 4, Flurstück 22/3

Landwirtschaftsfläche, Ober dem Schellbruch,

0,9115 ha groß

Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb dieser Fläche interessiert sind, werden gebeten, dies der Kreisverwaltung Neuwied als Untere Landwirtschaftsbehörde innerhalb von 10 Tagen nach dem Erscheinen dieser Bekanntmachung im örtlichen Mitteilungsblatt bzw. spätestens 3 Tage nach dem Ende der angegebenen Aushangfrist schriftlich mitzuteilen.

Interessenten erhalten sodann von der Kreisverwaltung einen Fragebogen zugesandt.