nach § 12 Abs. 2 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) über die Festsetzung von sieben Marktsonntagen in der Ortsgemeinde Asbach
Aufgrund des § 12 Abs. 2 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) vom 03.04.2014, veröffentlicht am 17.04.2014 (GVBl. Rheinland Pfalz Nr. 5, S. 40) wird für die Ortsgemeinde Asbach folgende Rechtsverordnung erlassen:
§ 1
An folgenden Sonntagen darf im Gebiet der Ortsgemeinde Asbach in der Zeit von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr ein Marktsonntag stattfinden:
Sonntag, 26.03.2023
Sonntag, 21.05.2023
Sonntag, 18.06.2023
Sonntag, 06.08.2023
Sonntag, 10.09.2023
Sonntag, 08.10.2023
Sonntag, 22.10.2023
§ 2
(1) An Marktsonntagen können privilegierte Spezialmärkte nach § 6 Abs. 2 sowie Floh- und Trödelmärkte nach § 8 LMAMG festgesetzt werden.
(2) An Marktsonntagen können mehrere Veranstaltungen nach § 6 Abs. 2 und § 8 LMAMG auf dem Gebiet der Ortsgemeinde Asbach durchgeführt werden.
§ 3
Ordnungswidrigkeiten können nach § 20 LMAMG geahndet werden.
§ 4
Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft.