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Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Asbach
Ausgabe 11/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachungder Unteren Landwirtschaftsbehördeüber verkäufliche Landwirtschaftsflächen

Über die Genehmigung der Veräußerung der nachstehenden Grundstücke (als Kaufpaket) ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:

Gemarkung Rahms

- Flur 11, Flurstück 7/4,

Waldfläche,

Im Welchen Hüttchen im Jesusberg

groß 0,2485 ha

- Flur 11, Flurstück 7/5,

Landwirtschaftsfläche, Waldfläche,

Im Welchen Hüttchen im Jesusberg

groß 2,2295 ha

Nur Land- und Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb dieser Flächen (als Kaufpaket) interessiert sind, können dies der Kreisverwaltung Neuwied als Untere Landwirtschaftsbehörde innerhalb von 10 Tagen nach dem Erscheinen dieser Bekanntmachung im örtlichen

Mitteilungsblatt bzw. spätestens 3 Tage nach dem Ende der angegebenen Aushangfrist schriftlich mitteilen.

Interessenten erhalten sodann von der Kreisverwaltung einen Fragebogen zugesandt.