Über die Genehmigung der Veräußerung der nachstehenden Grundstücke (als Kaufpaket) ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:
| Gemarkung Rahms | |
| - Flur 11, Flurstück 7/4, | Waldfläche, Im Welchen Hüttchen im Jesusberg groß 0,2485 ha |
| - Flur 11, Flurstück 7/5, | Landwirtschaftsfläche, Waldfläche, Im Welchen Hüttchen im Jesusberg groß 2,2295 ha |
Nur Land- und Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb dieser Flächen (als Kaufpaket) interessiert sind, können dies der Kreisverwaltung Neuwied als Untere Landwirtschaftsbehörde innerhalb von 10 Tagen nach dem Erscheinen dieser Bekanntmachung im örtlichen
Mitteilungsblatt bzw. spätestens 3 Tage nach dem Ende der angegebenen Aushangfrist schriftlich mitteilen.
Interessenten erhalten sodann von der Kreisverwaltung einen Fragebogen zugesandt.