Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrats vom 03.02.2024 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird Folgendes bekannt gegeben:
Bei der am 09. Juni 2024 stattfindenden Wahl des Ortsgemeinderats in
der Ortsgemeinde Neustadt/Wied
sind 22 Ratsmitglieder zu wählen.
In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Gemeinderats dürfen höchstens 44 Bewerberinnen und Bewerber, für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Ortsgemeinderats kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden. Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 50 zum Ortsgemeinderat wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften). Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein.
Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach § 16 Abs. 3 oder § 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden.
Die Wahlvorschlagsträger sind allein verantwortlich, dass die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunterschriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.
Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden.
Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsgemeinderats sind bei dem Gemeindewahlleiter
in 53577 Neustadt/Wied, Wiedtalstraße 18, Herrn Ortsbürgermeister Thomas Junior,
oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung
in 53567 Asbach, Flammersfelder Straße 1, Herrn Arno Jokisch Zimmer 1, einzureichen.
Wahlvorschläge für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters sind bei dem Wahlleiter für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters
in 53577 Neustadt/Wied, An der Steinkaul 1a, Herrn Beigeordneten Christoph Petri,
oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung
in 53567 Asbach, Flammersfelder Staße 1, Herrn Arno Jokisch, Zimmer 1, einzureichen.
Die Einreichungsfrist läuft
am Montag, dem 22. April 2024, 18 Uhr,
ab.
Die Bewerberin oder der Bewerber, die oder der durch die Wahl eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat begründen würde, ist verpflichtet, eine schriftliche, rechtlich nicht bindende Erklärung abzugeben, ob sie oder er im Falle des Wahlerfolgs aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis ausscheidet oder auf das Mandat verzichtet. Die schriftliche Absichtserklärung ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen (§ 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KWG). Sie oder die Verweigerung der Abgabe einer solchen Absichtserklärung wird mit den zugelassenen Wahlvorschlägen öffentlich bekannt gemacht (§ 24 Abs. 3 Satz 2 KWG).